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Europäischer Sozialfonds (ESF) 2014–2020

Der Europäischer Sozialfonds (ESF) ist das wichtigste Instrument der EU Beschäftigungs- und Sozialpolitik. Er dient der Förderung von Maßnahmen zur Berufsausbildung und Umschulung und zur Schaffung von Arbeitsplätzen. Darüber hinaus soll durch den Einsatz der Mittel eine Verbesserung der Funktionsfähigkeit der Arbeitsmärkte sowie der beruflichen Wiedereingliederung von Arbeitslosen erreicht werden. Ziel ist es, zum wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt in der EU beizutragen.

Schwerpunkte des ESF sind

  • die Förderung nachhaltiger und hochwertiger Beschäftigung und die Unterstützung der Mobilität der Arbeitskräfte
  • die Förderung der sozialen Inklusion und die Bekämpfung von Armut und Diskriminierung
  • Investitionen in die Aus- und Weiterbildung
  • die Verbesserung der institutionellen Kapazitäten von Behörden und Interessenträgern und der effizienten öffentlichen Verwaltung
  • Der ESF trägt darüber hinaus zur Erreichung anderer thematischer Ziele der Kohäsionspolitik bei, insbesondere zur Förderung der Umstellung auf eine CO 2-arme, klimaschonende und ressourceneffiziente Wirtschaft, zur Förderung der Nutzung der Informations- und Kommunikationstechnologien, zur Verstärkung von Forschung, Entwicklung und Innovation sowie zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU)
  • Besonderes Gewicht legt der ESF auf die Förderung
  • der Gleichstellung von Frauen und Männern
  • der Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung
  • der sozialen Innovation
  • der transnationalen Zusammenarbeit.

Mindestens 20% der in jedem Mitgliedstaat zur Verfügung stehenden ESF-Mittel werden für das thematische Ziel „Förderung der sozialen Inklusion und Bekämpfung der Armut und Diskriminierung" bereitgestellt.
Mit der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen wird im Rahmen des ESF die Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit in Regionen der Union mit hoher Jugendarbeitslosigkeit unterstützt.

Antragsberechtigte

Die Antragsberechtigung richtet sich nach den nationalen und regionalen Programmen, auf deren Grundlage die Mittel des ESF ausgereicht werden.

Art und Höhe der Förderung

Der Fonds trägt zur Kofinanzierung nationaler und regionaler Programme bei.
Für die Beteiligung des Fonds bestehen grundsätzlich folgende Obergrenzen:

  • 50% der zuschussfähigen Ausgaben in stärker entwickelten Regionen,
  • 60% der zuschussfähigen Ausgaben in Übergangsregionen,
  • 85% der zuschussfähigen Ausgaben in weniger entwickelten Regionen.

Antragsverfahren

Die Mitgliedstaaten schließen Partnerschaftsvereinbarungen mit der Kommission, die alle Unterstützungsleistungen aus den Struktur- und Investitionsfonds im betreffenden Mitgliedstaat umfassen. Die Mitgliedstaaten erstellen die Partnerschaftsvereinbarung gemeinsam mit den zuständigen regionalen und lokalen Stellen vor Ort.
Die Mitgliedstaaten benennen die Verwaltungs-, Bescheinigungs- und Prüfbehörden, die für die Durchführung der operationellen Programme verantwortlich sind.

Erst nach Programmgenehmigung und Abschluss der technisch-administrativen Vorbereitungen wird der neue Fonds vollständig in Kraft treten.

Kontakte

 

Web:   

 Europäischer Sozialfonds

 Europäischer Sozialfonds in Österreich  

 Sozialministerium

 Sozialministerium Bundessozialamt  


Land Steiermark
 

Sozialministeriumservice - Landesstelle Steiermark
Babenbergerstraße 35
8021 Graz

Tel.: 0316/7090-6701
E-Mail: post.st3@sozialministeriumservice.at

Inernet:  Sozialministerium


Bund: 

Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

Sozialministeriumservice - Zentrale

Tel.: 05 99 88 (österreichweit)
post@sozialministeriumservice.at@basb.gv.at

Internet:  Sozialministerium

 

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  • +43 (0)316 877-2200
  • +43 (0)316 877-803802
  • E-Mail
  • Landhausgasse 7
    8010 Graz
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Europäisches Parlament
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8010 Graz-Burg

Telefon: +43 (316) 877-0

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