Darlehen der Europäischen Investitionsbank
Aufgabe der Europäischen Investitionsbank (EIB) ist es, Ziele der EU zu fördern, indem sie im Einklang mit allgemein anerkannten Bankenpraktiken langfristige Finanzierungen für Investitionsvorhaben bereitstellt. Die EIB gewährt Darlehen aus den Erlösen ihrer Anleihen, die zusammen mit ihren Eigenmitteln die ihr zur Verfügung stehenden Mittel zur Vergabe bilden. Außerhalb der EU finanziert die EIB Vorhaben aus ihren eigenen Mitteln als auch aus Haushaltsmitteln der Union oder der Mitgliedstaaten. Die Darlehensvergabe ist mit Abstand der Haupttätigkeitsbereich. Die EIB bietet zur Unterstützung von Vorhaben verschiedene Finanzierungsprodukte an, deren Einsatz von der Förderungswürdigkeit und Art der Projekte abhängt:
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Globaldarlehen: Darlehen für kleine und mittlere Unternehmen oder Projekte mit einem Finanzbedarf bis 25 Mio. EUR, die über zwischengeschaltete Finanzinstitute bereitgestellt werden
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Einzeldarlehen: Direkte Darlehen für Projekte mit einem Umfang von mehr als 25 Mio. EUR
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Darüber hinaus verfügt die EIB über eine Palette von spezialisierten Finanzierungsinstrumenten
Bei ihrer Finanzierungstätigkeit in der EU verfolgt die Bank sechs vorrangige Ziele, die in ihrem Geschäftsplan, dem Operativen Gesamtplan (OGP), festgelegt sind:
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Unterstützung der Unternehmen, die 80% der neuen Arbeitsplätze schaffen (kleine und mittlere Unternehmen)
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Abbau wirtschaftlicher und sozialer Ungleichgewichte zwischen den Regionen (Kohäsion)
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Schutz und Verbesserung der natürlichen und städtischen Umwelt (ökologische Nachhaltigkeit)
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Förderung von Innovationen durch Investitionen in Informations- und Kommunikationstechnik sowie in Human- und Sozialkapital (Innovation)
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Vernetzung der regionalen und nationalen Verkehrs- und Energieinfrastruktur (Transeuropäische Netze)
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Förderung einer wettbewerbsfähigen und sicheren Energieversorgung (nachhaltige Energie)
Außerhalb der Union erfolgen die Finanzierungen der EIB auf der Grundlage von Mandaten, die ihr von der Europäischen Union zur Unterstützung der Entwicklungs- und Kooperationspolitik der EU in Partnerländern übertragen wurden. Die Finanzierungen im Rahmen dieser Mandate betreffen in erster Linie die folgenden Bereiche:
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Entwicklung des privaten Sektors
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Ausbau der Infrastruktur
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Sicherheit der Energieversorgung
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Ökologische Nachhaltigkeit
Antragsberechtigte
Projektträger des öffentlichen und des privaten Sektors einschließlich Banken.
Höhe der Förderung
Einzeldarlehen für Investitionsprogramme oder für Projekte, deren Kosten 25 Mio. EUR überschreiten.
Antragsverfahren
Anträge auf Einzeldarlehen sind direkt an die EIB zu richten, und zwar entweder an die Hauptverwaltung in Luxemburg oder an eines ihrer Außenbüros.