Merkblatt und Informationen zu Förderungen Europa und Internationales
Das Land Steiermark gewährt auf Grundlage der Strategie des Landes Steiermark für Europa und Internationales bzw. im Rahmen des Westbalkanschwerpunkts Förderungen für Projekte, die das Ziel haben, zu den europäischen und internationalen Aktivitäten des Landes beizutragen und diese gleichzeitig in der Steiermark in der Öffentlichkeit möglichst deutlich sichtbar zu machen. Förderungen können nur auf Antrag nach Begutachtung und Maßgabe der finanziellen Möglichkeiten durch die Landeregierung gewährt werden.
Die Ausschreibung von Förderungen werden jeweils durch einen "Call" veröffentlicht. Derzeit ist keine Ausschreibung offen!
Bei Fragen steht Ihnen das Team vom Referat Europa und Internationales zur Verfügung.
Kontakt:
E-Mail: europa-international@stmk.gv.at
Tel. +43 316 877 4517
AKTUELL: Beim "Call Europa- und Außenbeziehungsprojekte 2022" hat die Steiermärkische Landesregierung am 9. Dezember 2021 die Unterstützung von 24 Projekten beschlossen.
=> Merkblatt für die Förderungsnehmer*innen
Antragstellung
Förderungen erfolgen ausschließlich auf schriftlichen Antrag mit dem dafür vorgesehenen
ONLINE FORMULAR (dzt. nicht aktiv)
Bitte lesen Sie vorher die Hinweise zum Verfahren/Formular (Beispiel: Kulturförderung), die Ausfüllhilfe zum wirtschaftlichen Teil (Beispiel: Kulturförderung) und unsere
Merkblätter (Beispiel: Kulturförderung) genau durch. Zudem möchten wir Sie auf die
Bedienungshinweise (Beispiel: Kulturförderung) für das Online Formular aufmerksam machen.
WICHTIG: Bitte übermitteln Sie sämtliche Beilagen ausschließlich als *.pdf-Dateien! Achten Sie darauf, dass die Listen und Kalkulationstabellen nicht schreibgeschützt sind.
Bitte beachten Sie, dass bereits die Projektkalkulation auf Basis der Regelungen für die Abrechnung der Förderungsmittel im Merkblatt erfolgen muss!
Abhängig von der Art der beantragten Förderung bzw. des geplanten Vorhabens empfiehlt es sich, weitere Unterlagen und Nachweise vorzulegen. Es sollte darauf geachtet werden, dem Europareferat als Förderungsstelle alle Informationen zukommen zu lassen, die für die Beurteilung des Vorhabens notwendig sind, und Ihre Angaben überprüfbar machen.
WICHTIG: Bei anderen Förderungsgebern beabsichtigte, beantragte oder bewilligte Förderungen sind in jedem Fall im Kosten- und Finanzierungsplan anzugeben und entsprechend auszuweisen! Liegen schriftliche Zusagen vor, sind diese beizulegen.
Förderungsvertrag
Die Auszahlung von gewährten Förderungen erfolgt ausschließlich nach Abschluss eines Förderungsvertrags zwischen dem Land Steiermark, vertreten durch die Abteilung 9 Kultur, Europa, Sport und dem Förderungsnehmer. Wesentliche Änderungen der inhaltlichen Konzeption oder der Finanzierung des Projektes oder Programmes sind der Abteilung umgehend mitzuteilen.
Verwendungsnachweis und Abrechnung
Nach Abschluss eines vom Land Steiermark geförderten Vorhabens müssen Sie innerhalb von drei Monaten einen Verwendungsnachweis erbringen. Maßgeblich für die Frist ist der letzte Tag des im Antrag angegebenen Projektzeitraums. Der Verwendungsnachweis besteht, abhängig von der Höhe der ausbezahlten Förderung und dem Umfang des Vorhabens, aus einem Projektbericht und einer Abrechnung über die Verwendung der Förderung. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den Merkblättern und Formularen:
Merkblatt Abrechnungen & Projektbericht
Einnahmen-Ausgaben-Aufstellung
Belegaufstellung Sachkosten
Belegaufstellung Personalkosten
Aufstellung Repräsentationskosten
Leistungsverzeichnis für Eigenhonorare
Logo Land Steiermark - Europa und Internationales
Das Logo "Das Land Steiermark => Europa und Internationales" steht in unterschiedlichen Versionen (JPG/CMYK, PNG, AI, EPS) zum Download zur Verfügung unter
Logo - A9 Kultur, Europa, Sport
Alle geförderten Vorhaben müssen auf sämtlichen Publikationen an geeigneter Stelle auf die Förderung durch das Land Steiermark hinweisen. Dazu steht das Logo der Abteilung 9 Kultur, Europa, Sport zum Download (in unterschiedlichen Formaten) zur Verfügung:
A9 Kultur, Europa, Sport JPG
S/W
A9 Kultur, Europa, Sport PNG
S/W
A9 Kultur, Europa, Sport PDF
S/W
A9 Kultur, Europa, Sport EPS
S/W
ACHTUNG:
Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf, falls Sie von mehreren Stellen des Landes Steiermark Logos erhalten haben; es darf das Logo "Das Land Steiermark" nur ein Mal verwendet werden!
Auch bei anderen Fragen bzw. bei Unklarheiten helfen wir Ihnen gerne.
=> Europa und Außenbeziehungen - Tel.: (0316) 877 2200 - Mail: europa-international@stmk.gv.at