Home Affairs (innenpolitische Programme) 2014-2020
Die Verordnung setzt gemeinsame Regeln für folgende Bereiche fest:
- Asyl-, Migrations- und Integrationsfond
- Finanzielle Unterstützung der polizeilichen Zusammenarbeit, der Kriminalprävention und Kriminalitätsbekämpfung und des Krisenmanagements (Fonds für innere Sicherheit)
Die allgemeinen Bestimmungen regeln die Finanzierung von Unionsmaßnahmen, Soforthilfe und technischer Hilfe. Der Gegenstand der Unionsmaßnahmen wird auf Grundlage der spezifischen Programme definiert. Soforthilfen haben ein oder mehrere Projekt zur Bewältigung einer Notlage zum Gegenstand.
Unterstützung in folgenden Bereichen
• Ausarbeitung und Bewertung von Projekten
• Stärkung der Institutionen und Ausbau der administrativen Kapazitäten
• Analyse, Verwaltung, Monitoring und Informationsaustausch
• Evaluierungen, Expertenberichte, Statistiken und Studien
• Verbreitung von Informationen, Vernetzung, Durchführung von Kommunikationsmaßnahmen, Ausbau von Zusammenarbeit und Erfahrungsaustausch
• Evaluierungsmethoden
• Konferenzen, Seminare, Workshops und andere gemeinsame Informations- und Fortbildungsmaßnahmen
Antragsberechtigte
• EU-Mitgliedstaaten
• Drittländer (in genügend begründeten Fällen)
• von Drittländern und der Union oder von Mitgliedstaaten eingerichtete gemeinsame Stellen
• internationale Organisationen
• das Internationale Rote Kreuz und die Internationale Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften
Nichtregierungsorganisationen aus der Union und den übrigen Schengen-Staaten
Unionsagenturen für Soforthilfe