Seveso-Richtlinie
+ Aktionsplan für die elektronische Vergabe öffentlicher Aufträge, REACH, Stabilitäts- und Wachstumspakts
(19.1.2005)
Die Europäische Kommission teilte am 19.1.2005 mit, dass sie gegen Österreich und Deutschland wegen Verstoßes gegen EU-Recht in vier Fällen Klage beim Europäischen Gerichtshof erhebe wird. Beide haben das EU-Recht in Bezug auf das Recycling von Altfahrzeugen nicht vollständig eingehalten. Österreich hat die „Seveso“-Richtlinie zur Vermeidung der Gefahren von schweren Industrieunfällen nicht ordnungsgemäß umgesetzt während Deutschland einen wichtigen Teil des EU-Rechts zum Gewässerschutz nicht vollständig in einzelstaatliches Recht umgesetzt hat. Die EK befürchtet, dass Österreich und Deutschland durch Verletzung dieser Rechtsvorschriften nicht gewährleisten, das Maß an Schutz vor Umweltverschmutzung und anderen Gefahren für die Umwelt, zu dem sie sich auf europäischer Ebene verpflichtet haben, einzuhalten.
http://europa.eu.int/rapid/pressReleasesAction.do?reference=IP/05/73
Die Europäische Kommission hat am 19.1.2005 einen Aktionsplan für die elektronische Vergabe öffentlicher Aufträge vorgelegt; damit will sie den Mitgliedstaaten helfen, die neuen Vergaberichtlinien aus dem Jahr 2004 umzusetzen. Jedes Unternehmen in der EU, das über einen PC und einen Internet-Anschluss verfügt, soll elektronische Angebote für öffentliche Aufträge abgeben können. Dies erfordert klare Voraussetzungen und Verfahren und entsprechende Sicherheitsvorkehrungen. Mit den Richtlinien wurde erstmalig ein einheitlicher EU-Rechtsrahmen für den transparenten, diskriminierungsfreien Einsatz elektronischer Hilfsmittel bei der Vergabe öffentlicher Aufträge verwirklicht. Dadurch ist mehr Wettbewerb und größere Effizienz im öffentlichen Einkauf möglich. Öffentliche Aufträge machen 16 % des Bruttoinlandsprodukts der EU aus.
http://europa.eu.int/rapid/pressReleasesAction.do?reference=IP/05/66
Das von der EK vorgeschlagene System zur Registrierung, Bewertung und Zulassung von chemischen Stoffen (Registration, Evaluation and Authorisation of Chemicals - REACH) wird derzeit vom Europäischen Parlament (EP) geprüft. Bei einer öffentlichen Anhörung im Europäischen Parlament am 19.1.2005 betonten die Kommissare Günter Verheugen und Stavros Dimas die Entschlossenheit der Kommission, die Suche nach einer ausgewogenen Lösung für die wichtigsten Fragen zu unterstützen, die im Rahmen des laufenden Rechtsetzungsverfahrens zur Annahme von REACH erörtert werden. Beide Kommissionsmitglieder betonten die Bedeutung von Verbesserungen im Gesundheits- und Umweltbereich bei gleichzeitiger Wahrung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie und insbesondere der kleinen und mittleren Unternehmen.
http://europa.eu.int/rapid/pressReleasesAction.do?reference=IP/05/60
Am 18.1.2005 einigten sich die EU-Finanzminister im Grundsatz, den Stabilitäts- und Wachstumspakts künftig flexibler handhaben. Die Positionen der EU-Länder für die geplante Reform haben sich deutlich angenähert. Dass die Regeln weniger rigide werden, daran gibt es nun offenbar keinen Zweifel mehr. Unter noch genau zu definierenden Bestimmungen können Defizitsünder künftig mit größerer Milde rechnen. Die Defizitverfahren gegen Deutschland und Frankreich wurden außerdem vorläufig gestoppt. Ein Katalog von Milderungsgründen soll spätestens im März fertig sein.
http://ue.eu.int/ueDocs/cms_Data/docs/pressData/en/ecofin/83428.pdf