Lebensmittelrecht
+ Verhandlungsrahmen für Beitrittsgespräche mit Kroatien, Reduzierung der Quecksilberbelastung und Modernisierung des Sozialstaates
(31.1.2005)
Die EK und die Mitgliedstaaten haben Leitlinien vereinbart, mit deren Hilfe die Anwendung der wichtigsten Bestimmungen der Verordnung für ein Allgemeines Lebensmittelrecht, die am 1. Januar 2005 in Kraft trat, erleichtert werden soll. Der Ständige Ausschuss für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit, dem Vertreter der Mitgliedstaaten angehören, einigte sich am 31.1.2005 auf dieses Papier, um die einheitliche Anwendung in allen Mitgliedstaaten zu erleichtern. Die spezifischen Bestimmungen des Papiers betreffen die Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln, die Rücknahme gefährlicher Lebensmittel vom Markt, die Verantwortung der Lebensmittelunternehmer sowie Einfuhren und Ausfuhren.
http://europa.eu.int/rapid/pressReleasesAction.do?reference=IP/05/113
Die Europäische Kommission hat am 31.1.2005 einen Verhandlungsrahmen für Beitrittsgespräche mit Kroatien vorgeschlagen. In diesem Dokument sind die Leitgrundsätze, die grundlegenden Inhalte und die Verfahren für die Beitrittsverhandlungen festgelegt. Es dient den Mitgliedstaaten als Grundlage für die Verhandlungen mit Kroatien. Der Europäische Rat hat im Dezember 2004 entschieden, dass am 17. Mai 2005 Beitrittsgespräche mit Kroatien aufgenommen werden können, die uneingeschränkte Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien vorausgesetzt. Der Vorschlag der Kommission wird es den Mitgliedstaaten ermöglichen, den für die Verhandlungen mit Kroatien erforderlichen Rahmen rechtzeitig vor dem Zieldatum festzulegen. Kommissar Rehn stellte den Verhandlungsrahmen vor und erklärte, dass es nun Aufgabe der kroatischen Behörden ist zu beweisen, dass sie uneingeschränkt mit dem Gerichtshof in Den Haag zusammenarbeiten. Müsste die Kommission auf Grundlage der heute vorliegenden Informationen eine Empfehlung abgeben, so könnte sie die Aufnahme von Verhandlungen mit Kroatien nicht empfehlen.
http://europa.eu.int/rapid/pressReleasesAction.do?reference=IP/05/110
Die Europäische Kommission hat am 31.1.2005 eine umfassende Strategie zur Reduzierung der Quecksilberbelastung vorgeschlagen. Quecksilber und seine Verbindungen können hoch dosiert tödlich sein und auch schon in relativ kleinen Mengen das Nervensystem ernsthaft schädigen. Es wurde nachgewiesen, dass die international akzeptierten Sicherheitswerte, etwa bei Fischen, in einigen Gebieten der EU immer noch überschritten werden und damit ein Gesundheitsrisiko darstellen. Die Kommission schlägt mit ihrer Strategie eine Reihe von Maßnahmen vor, um die gemeinschaftsweiten und globalen Emissionen sowie die Verwendung von Quecksilber zu verringern und um die Quecksilberexporte der EU bis 2011 einzustellen. Darüber hinaus ist auch die sichere Lagerung von überschüssigem Quecksilber aus Industrieanlagen der Gemeinschaft geplant.
http://europa.eu.int/rapid/pressReleasesAction.do?reference=IP/05/114
In einer Rede am 31.1.2005 an der Universität Heidelberg sprach Vladimir Špidla Mitglied der Europäischen Kommission, zuständig für Beschäftigung, soziale Angelegenheiten und Chancengleichheit über das europäische Sozialmodell und die Modernisierung des Sozialstaates. Er ging auf die Ziele und Anstrengungen ein, die die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten unternehmen, um das Sozialmodell angesichts der großen Herausforderungen der nächsten Jahre fortzuentwickeln: demografische Alterung, gesellschaftliche Vielfalt, Migration, Globalisierung und technischer Fortschritt in der Wissensgesellschaft. Gleichzeitig geht es darum, bestehende soziale Probleme besser in den Griff zu bekommen. Er verwies auf die Arbeitslosigkeit, die EU-weit wieder auf knapp über 9 % angestiegen ist. Mehr als 68 Millionen Menschen – oder 15 % der EU-Bevölkerung – leben unterhalb der Schwelle des Armutsrisikos. Alleinerziehende und Kinder zählen zu den besonders Betroffenen.
http://europa.eu.int/rapid/pressReleasesAction.do?reference=SPEECH/05/58