EU verschiebt Start der Beitrittsverhandlungen für Kroatien
+ Inflation in Eurozone 2,1 %. Strom- und Erdgasmarkt, Luftverkehrsabkommen, Wasserstofftechnologie, Geografieangaben für Landprodukte
(15.03.2005)
Die EU hat den ursprünglich für 17.3.2005 vorgesehenen Start für Beitrittsverhandlungen mit Kroatien verschoben. Die 25 EU-Außenminister erzielten keine Einigung über die Aufnahme der Gespräche. Fraglich sei lediglich, ob die Außenminister der EU an diesem Mittwoch einen neuen Zeitpunkt dafür festlegen würden. Kroatiens Ministerpräsident Ivo Sanader betonte in Brüssel, Kroatien habe alle Beitrittskriterien erfüllt und arbeite mit dem UN-Kriegsverbrechertribunal in Den Haag zusammen - auch im Hinblick auf die Auslieferung des mutmaßlichen Kriegsverbrechers Ante Gotovina.
http://www.euronews.net/create_html.php?page=detail_info&lng=3&option=2,info&PHPSESSID=072756414af71f2e638aa487e311c568
Da das Wachstum von Wirtschaft und Handel in der EU durch eine verbesserte Rechtsetzung erheblich gesteigert werden kann soll eine „bessere Rechtsetzung“ einen Kernpunkt für die „Partnerschaft für Wachstum und Arbeitsplätze“ der EK darstellen, wurde am 16.3.2005 ein Maßnahmenbündel zur besseren Rechtsetzung vorgelegt. Es soll die Bürokratie abgebaut und die Überregulierung in Angriff genommen werden. Außerdem soll ein gesundes Gleichgewicht zwischen Kosten und Nutzen von Rechtsvorschriften gefunden werden.
http://europa.eu.int/rapid/pressReleasesAction.do?reference=IP/05/311&format=HTML&aged=0&language=DE&guiLanguage=en
Die jährliche Inflationsrate der Eurozone stieg von 1,9% im Januar 2005 auf 2,1% im Februar 2005. Dies berichtet Eurostat am 16.3.2005. Ein Jahr zuvor hatte sie bei 1,6% gelegen. Im Februar 2005 betrug die monatliche Inflationsrate 0,3%. Die jährliche Inflationsrate lag in EU25 im Februar 2005 bei 2,1% gegenüber 2,0% im Januar. Ein Jahr zuvor hatte sie bei 1,6% gelegen. Im Februar 2005 betrug die monatliche Inflationsrate 0,3%.
http://europa.eu.int/rapid/pressReleasesAction.do?reference=STAT/05/37&format=HTML&aged=0&language=DE&guiLanguage=en
Belgien, Deutschland, Estland, Griechenland, Irland, Lettland, Litauen, Luxemburg, Schweden und Spanien haben es bisher versäumt, die europäischen Richtlinien über den Elektrizitätsbinnenmarkt und/oder den Erdgasbinnenmarkt in nationales Recht umzusetzen. Daher hat die EK am 16.3.2005 die zweite Stufe des Vertragsverletzungsverfahrens eingeleitet, nachdem sie bereits im Oktober 2004 Aufforderungsschreiben an 18 Mitgliedstaaten gerichtet hatte.
http://europa.eu.int/rapid/pressReleasesAction.do?reference=IP/05/319&format=HTML&aged=0&language=DE&guiLanguage=en
Die Europäische Technologieplattform für Wasserstoff und Kraftstoffzellen wird bei ihrer Generalversammlung am 17. und 18. März 2005 Vorschläge für die mittel- und langfristige Entwicklung der Wasserstoff- und Kraftstoffzellentechnologie für umweltfreundliche Energienutzung vorstellen. Instabile Ölpreise, die globale Erwärmung und wachsender Energiebedarf stellen große Herausforderungen für Europa dar. Wasserstoff ist ein flexibler und umweltfreundlicher Energieträger, der einen Beitrag zur Verringerung der Treibhausgasemissionen, zur Verbesserung der lokalen Luftqualität und zur Steigerung der Energieversorgungssicherheit leisten kann. Als Energieträger ist Wasserstoff insbesondere für den Verkehr bedeutsam.
http://europa.eu.int/rapid/pressReleasesAction.do?reference=IP/05/315&format=HTML&aged=0&language=DE&guiLanguage=en
Nach den Maßnahmen zur Umsetzung der „Open Skies“-Urteile des Europäischen Gerichtshofs hat die EK am 16.3.2005 beschlossen, gegen elf Mitgliedstaaten, die Luftverkehrsabkommen mit den USA geschlossen haben Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten. Luftverkehrsabkommen von Österreich mit Syrien, Kuba, China und Ägypten verstoßen aufgrund der darin enthaltenen Staatzugehörigkeitsklauseln gegen europäisches Recht und laufen den Bestimmungen des EG-Vertrags zur Niederlassungsfreiheit zuwider. Die Abkommen wurden unter Missachtung der ausschließlichen Zuständigkeit der Union geschlossen.
http://europa.eu.int/rapid/pressReleasesAction.do?reference=IP/05/305&format=HTML&aged=0&language=DE&guiLanguage=en
Im Bericht eines WTO-Panels wird bestätigt, dass die EU-Regelung zum Schutz von geografischen Angaben für landwirtschaftliche Erzeugnisse mit den WTO-Bestimmungen im Einklang steht. Geografische Angaben bieten einen Schutz für Erzeugnisse, die mit einem bestimmten geografischen Gebiet identifiziert werden. Die WTO wies die von den USA und Australien vorgebrachten Argumente zurück und entschied, dass die EU-Regelung zum Schutz dieser Bezeichnungen im Wesentlichen mit den WTO-Bestimmungen vereinbar ist. Insbesondere wurde bekräftigt, dass geografische Angaben und bereits bestehende Handelsmarken nebeneinander bestehen können. Die Entscheidung bestätigt die Rechte der Inhaber der rund 700 geografischen Bezeichnungen in Europa.
http://europa.eu.int/rapid/pressReleasesAction.do?reference=IP/05/298&format=HTML&aged=0&language=DE&guiLanguage=en