17.10.2005 - Klage gegen Österreich, Schweden und Finnland
+ Grünbuch über psychische Gesundheit - Gebühren des EU-Markenamts
Die EK wird vor dem den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften Klage gegen Österreich, Schweden und Finnland erheben, da einige Bestimmungen ihrer bilateralen Investitionsabkommen mit Drittstaaten, die sie vor ihrem Beitritt zur EU geschlossen haben, nicht gemeinschaftsrechtskonform sind. Dies wurde am 17.10.2005 bekannt gegeben. Die Kommission ist der Ansicht, dass Bestimmungen über den freien Mitteltransfer in diesen Investitionsabkommen der Anwendung der Ratsmaßnahmen über den Kapitalverkehr zuwiderlaufen. Sind vor dem EU-Beitritt geschlossene Übereinkünfte dieser Art mit dem EG-Vertrag nicht vereinbar, so sind die Mitgliedstaaten angehalten, alle geeigneten Mittel anzuwenden, um die festgestellten Unvereinbarkeiten zu beheben. Österreich, Schweden und Finnland haben die notwendigen Schritte jedoch nicht unternommen.
http://europa.eu.int/rapid/pressReleasesAction.do?reference=IP/05/1288&format=HTML&aged=0&language=DE&guiLanguage=en
Die EK hat am 17.10.2005 ein Grünbuch über psychische Gesundheit angenommen. Jeder vierte Erwachsene in der Europäischen Union ist von psychischen Erkrankungen betroffen. Zweck des Grünbuchs ist es, eine öffentliche Konsultation einzuleiten, deren Ergebnisse dazu dienen sollen, die Bekämpfung psychischer Erkrankungen wirkungsvoller zu gestalten und das psychische Wohlergehen in der EU zu fördern.
http://europa.eu.int/rapid/pressReleasesAction.do?reference=IP/05/1292&format=HTML&aged=0&language=DE&guiLanguage=en
Die EK hat am 17.10.2005 beschlossen, die Gebühren des EU-Markenamts (Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt - HABM) zu senken. Durch diesen in der EU beispiellosen Schritt, der die Unterstützung der Mitgliedstaaten hat, wird es für Unternehmen im Binnenmarkt billiger, ihr geistiges Eigentum unionsweit zu schützen; die Einsparungen bewegen sich zwischen 37 und 40 Millionen € jährlich. Gesenkt werden z. B. die Gebühr für die Anmeldung einer Gemeinschaftsmarke von 975 € auf 900 €; die Gebühr für die Eintragung einer Gemeinschaftsmarke von 1100 € auf 850 € und die Gebühr für die Verlängerung einer Gemeinschaftsmarke von 2500 € auf 1500 €.
http://europa.eu.int/rapid/pressReleasesAction.do?reference=IP/05/1289&format=HTML&aged=0&language=DE&guiLanguage=en