14.12.2005 - Europäische Gruppe aus Vertretern der Aufsichtsgremien für Abschlussprüfer“
+ Strategie für nachhaltige Entwicklung - REACH - europäische Rechtsvorschriften über Fluggastrechte - nationale Umsetzungsmaßnahmen zur Arbeitszeit im Kraftverkehrssektor - Richtlinie „Fernsehen ohne Grenzen“
Die EK hat am 14.12.2005 die „Europäische Gruppe aus Vertretern der Aufsichtsgremien für Abschlussprüfer“ (European Group of Auditors’ Oversight Bodies – EGAOB) eingesetzt. Diese Gruppe soll eine wirksame Koordination der neuen öffentlichen Aufsichtssysteme für Abschlussprüfer und Prüfungsgesellschaften in der EU gewährleisten. Außerdem soll sie fachlich zur Vorbereitung etwaiger Maßnahmen der Kommission zur Durchführung der Achten Gesellschaftsrechtsrichtlinie beitragen, etwa bei der Übernahme der Internationalen Prüfungsgrundsätze (International Standards on Auditing – ISA) oder der Bewertung der Aufsichtssysteme von Drittländern.
http://europa.eu.int/rapid/pressReleasesAction.do?reference=IP/05/1596&format=HTML&aged=0&language=DE&guiLanguage=en
In ihrer Überprüfung der Strategie für nachhaltige Entwicklung forderte die EK am 13.12.2005 alle Regierungen, Unternehmen, NRO und Bürger auf, neue und bessere Wege zu einer nachhaltigeren Lebensweise zu suchen und die sich bietenden Chancen zu nutzen. In der Überprüfung wiederholt die Kommission ihre Verpflichtung, auch weiterhin in führender Position auf einen Wandel hinzuarbeiten; gleichzeitig beschreibt sie weitere konkrete Maßnahmen für die nächsten Jahre.
http://europa.eu.int/rapid/pressReleasesAction.do?reference=IP/05/1582&format=HTML&aged=0&language=DE&guiLanguage=en
Eine Übersicht über häufig gestellte Fragen zum Thema Nachhaltigkeit:
http://europa.eu.int/rapid/pressReleasesAction.do?reference=MEMO/05/477&type=HTML&aged=0&language=EN&guiLanguage=en
In einer Presseaussendung vom 13.12.2005 begrüßt die EK die politische Einigung des Rates über ein umfassendes neues System, das für größere Sicherheit beim Umgang mit und der Verwendung von chemischen Stoffen sorgen soll. Mit dem neuen System, REACH, entsteht ein integriertes System zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe. REACH gewährleistet, dass die Informationslücken in Bezug auf die gefährlichen Eigenschaften von rund 30 000 Chemikalien geschlossen werden und dass die Informationen, die für die sichere Verwendung der Stoffe benötigt werden, über die gesamte industrielle Lieferkette weitergegeben werden, so dass die Gefahr für Arbeiter, Verbraucher und Umwelt verringert wird. Durch REACH kommt es zu einer Umkehrung der Nachweispflicht. Das bedeutet, dass anstelle der Behörden die Industrie (sowohl Hersteller als auch Importeure von Chemikalien) verstärkt in die Verantwortung genommen wird, die nötigen Informationen bereitzustellen und wirkungsvolle Maßnahmen zum Risikomanagement zu ergreifen.
http://europa.eu.int/rapid/pressReleasesAction.do?reference=IP/05/1583&format=HTML&aged=0&language=DE&guiLanguage=en
Die EK hat am 14.12.2005 beschlossen, Österreich, Belgien, Luxemburg und Schweden vor den Gerichtshof zu bringen und eine mit Gründen versehene Stellungnahme an Slowakien zu richten, da diese Länder die europäischen Rechtsvorschriften über Fluggastrechte nicht eingehalten haben. Sie haben nicht alle ihre Verpflichtungen aufgrund der am 17. Februar 2005 in Kraft getretenen Verordnung erfüllt, die Fluggästen bei Nichtbeförderung, Annullierung von Flügen oder großen Verspätungen mehr Rechte garantiert. So haben sie bisher noch keine wirksamen Regeln festgelegt, um bei Verstößen Sanktionen gegen Luftfahrtunternehmen verhängen zu können.
http://europa.eu.int/rapid/pressReleasesAction.do?reference=IP/05/1587&format=HTML&aged=0&language=DE&guiLanguage=en
Am 13.12.2005 hat die Europäische Kommission eine mit Gründen versehene Stellungnahmen - die letzte Stufe vor der förmlichen Klageerhebung beim Gerichtshof – an Deutschland, Griechenland, Irland, Italien, Luxemburg, die Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien und die Tschechische Republik gerichtet, weil diese ihre nationalen Umsetzungsmaßnahmen zur Arbeitszeit im Kraftverkehrssektor nicht übermittelt haben. Die Arbeitszeitvorschriften betreffen die Lenkzeit sowie die Zeit für Be- und Entladen, Fahrzeugwartung und Verwaltungsaufgaben. Ziel der Rechtsvorschriften ist eine Verbesserung und Harmonisierung der sozialen Bedingungen für die Beschäftigten im europäischen Straßentransport, um so zu mehr Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer sowie gerechtem Wettbewerb und mehr Sicherheit im Straßenverkehr beizutragen.
http://europa.eu.int/rapid/pressReleasesAction.do?reference=IP/05/1578&format=HTML&aged=0&language=DE&guiLanguage=en
Angesichts der rasanten Entwicklung der Technik und der Märkte im audiovisuellen Bereich in Europa hat die EK am 13.12.2005 einen Vorschlag zur Neufassung der aus dem Jahr 1989 stammenden Richtlinie „Fernsehen ohne Grenzen“ vorgelegt. Damit will sie weniger Regulierung für europäische Fernsehveranstalter und Anbieter fernsehähnlicher Dienste und mehr Flexibilität für die Finanzierung audiovisueller Inhalte durch neue Formen der Werbung erreichen. Außerdem gelten damit für alle Unternehmen, die fernsehähnliche Dienste anbieten, unabhängig von der genutzten Technik - gleiche Wettbewerbsbedingungen. Die Kommission schlägt vor, die zahlreichen einzelstaatlichen Vorschriften für den Jugendschutz, gegen die Aufstachelung zum Rassenhass und gegen Schleichwerbung endlich durch EU-weit einheitliche, grundlegende Mindestnormen für audiovisuelle Abrufdienste zu ersetzen. Diese neue Politik soll das Entstehen eines nahtlos funktionierenden Binnenmarktes für Fernsehdienste und fernsehähnliche Dienste beschleunigen und eine starke und kreative europäische Inhaltsproduktion fördern.
http://europa.eu.int/rapid/pressReleasesAction.do?reference=IP/05/1573&format=HTML&aged=0&language=DE&guiLanguage=en