Öffentliche Konsultation zum Aktionsplan „Staatliche Beihilfen“
+ kindergesicherte Feuerzeuge - Austria Wirtschaftsservice GmbH - Europäische Verwaltungsakademie - Nutzung der Mittel des Europäischen Sozialfonds - Herausforderungen der erneuerten Lissabonner Strategie - EU-Strategie für Biokraftstoffe - schnellere Hilfe für Landwirte in Krisensituationen - Mobilität der Arbeitnehmer aus den EU-Mitgliedstaaten Mittel- und Osteuropas
Die EK hat am 9.2. 2006 die Ergebnisse der öffentlichen Konsultation zu dem Aktionsplan „Staatliche Beihilfen“ veröffentlicht. Die Konsultation stieß auf großes Interesse; wie aus den mehr als 130 Stellungnahmen hervorgeht. Die in dem Dokument erläuterten Grundsätze und praktischen Vorschläge werden grundsätzlich gebilligt. Die Kommission wird diese Stellungnahmen bei den laufenden Arbeiten zur Reform des Beihilferechts berücksichtigen.
http://europa.eu.int/rapid/pressReleasesAction.do?reference=IP/06/144&format=HTML&aged=0&language=DE&guiLanguage=en
Die EK gab am 9.2.2006 bekannt, dass sie plant, dass alle in der EU verkauften Feuerzeuge künftig kindergesichert sein müssen. Die Experten der Mitgliedstaaten im Ausschuss für allgemeine Produktsicherheit haben dies befürwortet. Begründet wird dieses Vorhaben damit, dass sich mit einer Kindersicherung bei Feuerzeugen, die nicht viel kostet, Leben gerettet werden kann. In den USA, Kanada, Australien und Neuseeland, wo solche Vorschriften über kindergesicherte Feuerzeuge seit Jahren gelten, ging die Zahl der Unfallopfer deutlich zurück.
http://europa.eu.int/rapid/pressReleasesAction.do?reference=IP/06/141&format=HTML&aged=0&language=DE&guiLanguage=en
Die EK gab am 9.2.2006 bekannt, dass sie die öffentliche Beteiligung von Austria Wirtschaftsservice GmbH an einem Bond-Portfolio der Investkreditbank AG für österreichische Unternehmen nach den EG-Vorschriften über staatliche Beihilfen geprüft und genehmigt hat. Die staatliche Beteiligung macht 10% in einem Bond-Portfolio von 300 Mio. EUR aus. Die Kommission kam zu dem Ergebnis, dass es sich dabei nicht um eine staatliche Beihilfe im Sinne von Artikel 87 Absatz1 EG-Vertrag handelt, da die Beteiligung zu Bedingungen erfolgt, die den Grundsätzen eines marktwirtschaftlich handelnden Kapitalgebers entsprechen.
http://europa.eu.int/rapid/pressReleasesAction.do?reference=IP/06/138&format=HTML&aged=0&language=DE&guiLanguage=en
Die Europäische Verwaltungsakademie wird offiziell am 10.2.2006 eröffnet. Sie wurde vor einem Jahr errichtet und hat die Aufgabe, Fortbildungsmaßnahmen für das Personal sämtlicher europäischer Organe anzubieten. Damit sollen die Zusammenarbeit zwischen den Organen im Bereich der Fortbildung sowie die Verbreitung gemeinsamer Werte und bewährter Praktiken gefördert und beim Einsatz von Humanressourcen und Finanzmitteln Synergieeffekte erzielt werden. Im Rahmen der Verwaltungsreform hat die Personalfortbildung ein erheblich stärkeres Gewicht erhalten, und die Errichtung der Akademie bedeutet eine Ergänzung der einschlägigen Maßnahmen.
http://europa.eu.int/rapid/pressReleasesAction.do?reference=IP/06/143&format=HTML&aged=0&language=DE&guiLanguage=en
Die für die öffentliche Verwaltung und die Durchführung der Strukturfonds zuständigen EU-Minister treffen sich am 9.2.2006 in Brüssel, um die Nutzung der Mittel des Europäischen Sozialfonds zur Reform und Stärkung der institutionellen Kapazitäten der öffentlichen Verwaltungen und Dienste zu diskutieren. Der Entwurf der Verordnung für den Zeitraum 2007-2013 enthält eine neue Priorität, die es ermöglichen soll, sie zur Steigerung der Effizienz der öffentlichen Verwaltungen und Dienstleistungen einzusetzen.
http://europa.eu.int/rapid/pressReleasesAction.do?reference=IP/06/137&format=HTML&aged=0&language=DE&guiLanguage=en
Vladimír Špidla, Kommissar für Beschäftigung, soziale Angelegenheiten und Chancengleichheit sprach am 9.2.2006 in Brüssel beim Treffen mit dem Vorstand des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks über die „Herausforderungen der erneuerten "Lissabonner Strategie"
http://europa.eu.int/rapid/pressReleasesAction.do?reference=SPEECH/06/68&format=HTML&aged=0&language=DE&guiLanguage=en
Die EK hat am 8.2.2006 eine EU-Strategie für Biokraftstoffe zur Förderung der Erzeugung von Kraftstoffen aus landwirtschaftlichen Rohstoffen vorgelegt. Drei Hauptziele werden vorgestellt: die Förderung von Biokraftstoffen sowohl in der EU als auch in Entwicklungsländern; die Wegbereitung für eine umfassende Nutzung von Biokraftstoffen durch Verbesserung ihrer Kostenwettbewerbsfähigkeit und verstärkte Forschung auf dem Gebiet der Kraftstoffe. Die verstärkte Nutzung von Biokraftstoffen bietet zahlreiche Vorteile wie eine geringere Abhängigkeit Europas von der Einfuhr fossiler Brennstoffe, eine Verringerung der Treibhausgasemissionen, neue Absatzmärkte für Landwirte und neue wirtschaftliche Möglichkeiten für verschiedene Entwicklungsländer.
http://europa.eu.int/rapid/pressReleasesAction.do?reference=IP/06/135&format=HTML&aged=0&language=DE&guiLanguage=en
Die EK hat am 8.2. 2006 eine Verordnung genehmigt, die schnellere Hilfe für Landwirte in Krisensituationen und eine vereinfachte Verwaltung der staatlichen Beihilfen im Agrarbereich gewährleisten soll. Es wird vorgeschlagen, Ausgleichsleistungen für durch widrige Witterungsverhältnisse oder durch Tierseuchen und Pflanzenkrankheiten verursachte Schäden in die derzeit geltende Verordnung über die Freistellung staatlicher Beihilfen im Landwirtschaftsbereich einzubeziehen. Damit könnten Landwirte in solchen Krisensituationen erheblich schneller entsprechende staatliche Beihilfen erhalten. Gleichzeitig schlägt die Kommission vor, die geltende Verordnung beträchtlich zu vereinfachen und auf ein besseres Risikomanagement hinzuwirken. Nach Anhörung der Mitgliedstaaten und der interessierten Kreise will die Kommission die Verordnung ab Januar 2007 durchführen.
http://europa.eu.int/rapid/pressReleasesAction.do?reference=IP/06/134&format=HTML&aged=0&language=DE&guiLanguage=en
Die Mobilität der Arbeitnehmer aus den EU-Mitgliedstaaten Mittel- und Osteuropas in die EU15 zeigt überwiegend positive Auswirkungen und war insgesamt geringer als erwartet, wie ein Bericht der EK vom 8.2. 2006 feststellt. Arbeitskräfte aus den EU10 helfen mit, Arbeitsmarktengpässe auszugleichen, und sie tragen zu einer besseren Wirtschaftsleistung Europas bei. Länder, die nach Mai 2004 keine Beschränkungen eingeführt haben (Großbritannien, Irland und Schweden), erleben hohes Wirtschaftswachstum, Rückgang der Arbeitslosigkeit und Anstieg der Beschäftigung. In den zwölf EU-Ländern, die Übergangsregelungen anwenden, haben sich die Arbeitskräfte, soweit sie legalen Zugang erlangten, reibungslos in den Arbeitsmarkt eingegliedert. Andererseits gibt es Hinweise darauf, dass einige dieser Länder mit unerwünschten Nebeneffekten konfrontiert sein können, etwa mit mehr Schwarzarbeit und Scheinselbständigkeit. Für die EU insgesamt waren die Migrationsströme sehr begrenzt.
http://europa.eu.int/rapid/pressReleasesAction.do?reference=IP/06/130&format=HTML&aged=0&language=DE&guiLanguage=en