H5N1-Vogelgrippevirus
+ Handel mit landwirtschaftlichen Verarbeitungserzeugnissen - Gesamtbericht über die Tätigkeit der EU im Jahr 2005 - OLAF - Außervertragliche Schuldverhältnisse
EU-Experten für Tierseuchen referieren am 15. und 16.2.2006 über weitere Schutzmaßnahmen gegen die Vogelgrippe. Unter anderem werden sie über einen möglichen Einfuhrstopp für unbehandelte Federn aus Drittstaaten entscheiden. Das H5N1-Vogelgrippevirus kann auch für den Menschen gefährlich sein. Das Virus hatte am Wochenende die EU erreicht. Es wurden verendete Schwäne in Italien und Griechenland gefunden. Auch in der Steiermark besteht dringender H5N1-Verdacht bei zwei Schwänen, die tot beim Kraftwerk Mellach entdeckt wurden. Die Kontrollen der Schutzzone rund um Mellach südlich von Graz laufen an. 15 Tierärzte kontrollieren Geflügel-Betriebe im Raum Mellach. Sollte sich der Vogelgrippe-Verdacht erhärten, könnte es eine steiermarkweite Stallpflicht geben. Es werden aber noch die Ergebnisse des EU-Referenzlabor in Weybridge abgewartet, die am 15.2.2006 am Nachmittag vorliegen sollen.
http://europa.eu.int/rapid/pressReleasesAction.do?reference=IP/06/169&format=HTML&aged=0&language=EN&guiLanguage=en
Am 1. Februar 2005 ist ein bilaterales Abkommen zwischen der EU und der Schweiz über den Handel mit landwirtschaftlichen Verarbeitungserzeugnissen in Kraft getreten. Seither sind die EU-Ausfuhren landwirtschaftlicher Verarbeitungsprodukte in die Schweiz mengenmäßig um 10 % und wertmäßig um 6 % gestiegen. Vor einem Jahr hatte die EU Ausfuhrerstattungen und Einfuhrzölle für die meisten landwirtschaftlichen Verarbeitungserzeugnisse abgeschafft. Seitens der Schweiz wurden Ausfuhrerstattungen und Einfuhrzölle abgebaut und in vielen Fällen ganz aufgehoben. Außerdem herrscht seit dem 1. Februar 2006 zwischen den Vertragsparteien Freihandel für alle alkoholischen Getränke mit Ausnahme von Traubensaft mit Zusatz von Alkohol.
http://europa.eu.int/rapid/pressReleasesAction.do?reference=IP/06/167&format=HTML&aged=0&language=DE&guiLanguage=en
Die EK hat ihrer vertraglichen Verpflichtung entsprechend am 15.2.2006 den Gesamtbericht über die Tätigkeit der EU im Jahr 2005 veröffentlicht. Das etwa 200 Seiten starke Dokument, das in den zwanzig Amtssprachen der EU verfügbar ist, bietet einen Überblick über die wichtigsten gesetzgeberischen Entwicklungen und Leistungen der Europäischen Union während des Jahres 2005.
http://europa.eu.int/abc/doc/off/rg/de/2005/index.htm
Die EK gab am 14.2.2006 bekannt, dass nach positiver Stellungnahme des OLAF-Überwachungs-ausschusses und nach Konsultationen mit dem Europäischen Parlament und dem Rat Franz-Hermann Brüner zum Direktor des bei der Kommission angesiedelten Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung- OLAF ernannt wurde. Seine Amtszeit beträgt fünf Jahre und kann einmal verlängert werden.
http://europa.eu.int/comm/dgs/olaf/directory/director_general/index_de.html
Die EK hat am 15.2.2006 bekannt gegeben, dass sie den Vorschlag für eine Verordnung über das auf außervertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht („Rom II“) geändert hat. Im Mittelpunkt des Vorschlags stehen Fragen der zivilrechtlichen Haftung für Schäden, die Dritten beispielsweise durch Verkehrsunfälle oder Unfälle aufgrund eines fehlerhaften Produkts entstanden sind. Ziel ist es, dass alle Gerichte in allen Mitgliedstaaten auf Streitigkeiten aus außervertraglichen Schuldverhältnissen mit Auslandsberührung dasselbe Recht anwenden und so die gegenseitige Anerkennung gerichtlicher Entscheidungen in der Europäischen Union erleichtert wird.
http://europa.eu.int/rapid/pressReleasesAction.do?reference=IP/06/168&format=HTML&aged=0&language=DE&guiLanguage=en