Verbesserung des aufsichtsrechtlichen Genehmigungsverfahrens für Fusionen und Übernahmen
+ Hochschulaustauschprogramm ERASMUS - Inflationsrate der Eurozone - Flugsicherheitsmaßnahmen
Die EK hat am 16.3. 2006 eine Konsultation zur Verbesserung des aufsichtsrechtlichen Genehmigungsverfahrens für Fusionen und Übernahmen im Banken-, Versicherungs- und Wertpapiersektor in die Wege geleitet. Nach geltendem Gemeinschaftsrecht können die Aufsichtsbehörden der Mitgliedstaaten Fusions- und Übernahmevorhaben blockieren, wenn ein solches Vorhaben die ‚solide und umsichtige Führung' der Zielgesellschaft gefährden könnte. Die EK wendet sich mit der Frage an die Finanzwirtschaft, wie sich Klarheit und Transparenz verbessern lassen und wie eine kohärente Rechtsanwendung in der EU am besten gewährleistet werden kann. Mehr dazu hier.
Die EK gab am 15.3.2006 bekannt, dass das Vorzeigeprojekt der EK im Bildungsbereich, das Hochschulaustauschprogramm ERASMUS, auch im Studienjahr 2004/2005 weiter gewachsen ist. Insgesamt nahmen 6 % mehr Studierende und fast 13 % mehr Hochschullehrer als im Vorjahr an einem Austausch im Rahmen von ERASMUS teil. Am deutlichsten machte sich diese Entwicklung in den mittel- und osteuropäischen Ländern bemerkbar. Die Austauschzahlen stiegen dort bei den Studierenden um beeindruckende 36 % und bei den Lehrkräften sogar um durchschnittlich knapp 77 %. 3809 ÖsterreicherInnen haben 2004/2005 im Ausland studiert, fast gleich hoch war die Zahl von StudentInnen, die nach Österreich zum Studium gekommen sind, 3536. Mehr dazu hier.
Die jährliche Inflationsrate der Eurozone lag im Februar 2006 bei 2,3%, gegenüber 2,4% im Januar. Ein Jahr zuvor hatte sie 2,1% betragen. Die monatliche Inflationsrate belief sich im Februar 2006 auf 0,3%.Für die EU25 lag die jährliche Inflationsrate im Februar 2006 bei 2,2% und blieb damit gegenüber Januar unverändert. Ein Jahr zuvor hatte sie bei 2,1% gelegen. Die monatliche Inflationsrate betrug im Februar 2006 0,3%. Diese Daten wurden von Eurostat, dem Statistischen Amt der Europäischen Gemeinschaften, am 16.3.2006 veröffentlicht. Mehr dazu hier.
Der Flugsicherheitsausschuss, der damit beauftragt ist, die Europäische Kommission bei der Aufstellung der Liste der Luftfahrtunternehmen zu unterstützen, denen der Flugbetrieb in der Europäischen Union untersagt ist, hat seine Arbeit am 15.3.2006 abgeschlossen. Die vom Ausschuss abgegebene einstimmige Stellungnahme ist das Ergebnis einer gründlichen Prüfung der nationalen Flugsicherheitsmaßnahmen, die von den Mitgliedstaaten mitgeteilt wurden, und der von den betreffenden Luftfahrtunternehmen und Zivilluftfahrtbehörden übermittelten Informationen. Auf dieser Grundlage wird die Kommission innerhalb einer Woche eine Verordnung verabschieden, mit der die europäische schwarze Liste eingeführt wird. Mehr dazu hier.