Europäischen Leitlinien zur Qualitätssicherung bei der Brustkrebsvorsorge
+ Innovationspreis - Durchsetzung der EU-Beihilfevorschriften - Domäne „.eu“ - Kfz-Haftpflichtversicherung - Vertragsverletzungsverfahren - Zulassung neu entwickelter Arzneimittel - 48% der Haushalte haben Zugang zum Internet
In dem Bestreben, die Überlebensrate bei Brustkrebs in ganz Europa zu erhöhen, hat die EK am 7.4.2006 die vierten Europäischen Leitlinien zur Qualitätssicherung bei der Brustkrebsvorsorge und -diagnose veröffentlicht. Die Leitlinien dienen als Orientierung in Bezug auf bewährte Verfahren und basieren auf Beiträgen von mehr als 200 Fachleuten aus 18 sowie Norwegen, der Schweiz, Israel, Kanada und den Vereinigten Staaten. Neu aufgenommen wurden der Punkt digitale Mammografie sowie Empfehlungen für Brustzentren. Nach Aussagen der EU könnten jedes Jahr in Europa etwa 32.000 Todesfälle durch Brustkrebs vermieden werden, wenn überall in der EU die bewährten Verfahren für das Mammografie-Screening angewandt würden. Mehr dazu hier.
Erfinder aus 11 Nationen sind von einer internationalen Jury für die Auszeichnung zum "European Inventor of the Year" vorgeschlagen worden. Wie das vom ehemaligen niederländischen Premierminister Wim Kok geleitete Gremium mitteilte, befinden sich unter den Nominierten Vertreter aus neun europäischen Staaten, Australien und den USA. Die erstmalige Verleihung des gemeinsam von der Europäischen Kommission und dem Europäischen Patentamt (EPA) ins Leben gerufenen Innovationspreises erfolgt am 3. Mai im Autoworld-Museum in Brüssel. Die feierliche Ehrung der Gewinner erfolgt durch Günter Verheugen, Vizepräsident der Europäischen Kommission und Kommissar für Industrie- und Unternehmenspolitik, und Alain Pompidou, Präsident des EPA. Mehr dazu hier.
Die EK hat am 7.4.2006 die Ergebnisse einer Studie über die Durchsetzung der EU-Beihilfevorschriften auf einzelstaatlicher Ebene veröffentlicht. Diese zeigt, dass sich Unternehmen zunehmend auf das Beihilferecht berufen, um sich vor Gericht gegen steuerliche Belastungen zu wehren. Dagegen nutzen Unternehmen das Beihilferecht nur selten, um gegen Wettbewerbsverzerrungen vorzugehen, die durch rechtswidrige Beihilfen für ihre Wettbewerber zustande kommen. Die Studie macht außerdem deutlich, dass die Mitgliedstaaten die Durchsetzung der Rückforderungsentscheidungen der Kommission beschleunigen müssen. Häufig führen viel zu langwierige Verwaltungs- und Gerichtsverfahren zu unannehmbaren Verzögerungen bei der Rückerstattung illegaler Beihilfen. Mehr dazu hier.
Ab7.4.2006, 11:00 Uhr, haben alle in der Europäischen Union ansässigen Personen die Möglichkeit, einen Namen unter der Domäne „.eu“ registrieren zu lassen. Staatsbürgerschaft eines EU-Mitgliedstaates ist dabei kein Muss. Die Bearbeitung der Anträge erfolgt in der Reihenfolge ihres Eingangs. Zugleich endet damit die Vorabregistrierungsfrist, während der 320000 Anträge auf „.eu“-Domänennamen von Markeninhabern, öffentlichen Stellen und Inhabern anderer vorrangiger Rechte eingereicht wurden. Am Europatag, dem 9.Mai 2006, werden auch die Institutionen und Beamten der EU geschlossen auf „.eu“ umstellen. Mehr dazu hier. Häufig gestellt Fragen zu der neuen Domäne „eu“.
Die EK startete am 6.4.2006 eine Online-Konsultation zu zwei Fragen im Zusammenhang mit der Kfz-Haftpflichtversicherung – Effizienz der Schadenregulierungsbeauftragten bei der Regulierung von Schäden und Deckung von Anwalts- und Gerichtskosten. Die Reaktionen werden in einem Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat berücksichtigt. Die Konsultation läuft bis 5. Juni 2006. Mehr dazu hier.
Die EK hat am 6.4.2006 beschlossen, gegen mehrere Mitgliedstaaten Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten, weil sie gegen vier getrennte EU-Rechtsakte zur Bekämpfung des Klimawandels verstoßen haben. Ziel ist es sicherzustellen, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten ihrer Berichterstattungspflicht gemäß dem Protokoll von Kyoto und dem Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen nachkommen. Ein weiteres Ziel ist es, das EU-System für den Handel mit Emissionsberechtigungen voll funktionsfähig zu machen, da nämlich fünf Mitgliedstaaten noch immer nicht an das EU-weite Register für den Emissionshandel angeschlossen sind. Österreich wird belangt, da weder die von Strategien und Maßnahmen und ihre Auswirkungen noch ihre zu erwartenden Treibhausgasemissionen mitgeteilt wurden. Mehr dazu hier.
Nach geltendem Recht vergehen zwischen der Entdeckung eines neuen Arzneimittels und seiner Markteinführung zehn Jahre. Für Patienten, die an einer lebensbedrohlichen Krankheit leiden, kann sich diese Zeitspanne als zu lang erweisen. Darüber hinaus müssen neue Arzneimittel bei Notfällen wie bioterroristische Anschläge oder Grippepandemien kurzfristig verfügbar sein. Zur Gewährleistung einer schnellen Verfügbarkeit neuer Arzneimittel beschloss die EK am 6.4.2006, die Zulassung neu entwickelter Arzneimittel gegen lebensbedrohliche Krankheiten unter strengen Auflagen zu beschleunigen. Die neuen Vorschriften der Kommission werden Patienten ohne geeignete Therapiemöglichkeiten unter Beibehaltung hoher Sicherheitsstandards den Zugriff auf neue Arzneimittel bereits in einem früheren Stadium der Produktentwicklung ermöglichen. Nach der neuen Regelung können Arzneimittel unter Verwendung einer auf ein Jahr befristeten, so genannten bedingten Zulassung auf den EU-Markt eingeführt werden, wobei die Unternehmen gesetzlich dazu verpflichtet werden, Studien zum Nachweis der Sicherheit und Wirksamkeit des Arzneimittels durchzuführen. Mehr dazu hier.
In der EU25 hatten im ersten Quartal 2005 48% der Haushalte Zugang zum Internet, 23% hatten einen Breitbandanschluss. Anfang 2005 hatten 91% der Unternehmen Internetzugang, 63% der Unternehmen besaßen einen Breitbandanschluss. Dies geht aus einem Bericht vom 6.4.2006 von Eurostat, dem Statistischen Amt der Europäischen Gemeinschaften, hervor. Darin werden die Ergebnisse von Erhebungen über Internetzugang und Breitbandanschlüsse in Privathaushalten und Unternehmen sowie über die Internetnutzung durch Privatpersonen in den Mitgliedstaaten der EU25, Norwegen und Island dargestellt. Auch der elektronische Geschäftsverkehr (eCommerce) wurde untersucht. Mehr dazu hier.