Einführung des Euro in Slowenien
+ EU-Beitritt von Rumänien und Bulgarien 2007 - Industrieproduktion stieg um 0,4% - Fortschritte der europäischen Bildungs- und Berufsbildungssysteme - mehrwertsteuerliche Behandlung von elektronisch erbrachten Dienstleistungen - Richtlinie über die Wirksamkeit von Abrechnungen
Die Europäische Kommission kam am 16.5.2006 zu dem Schluss, dass Slowenien einen hohen Grad an dauerhafter Konvergenz in Bezug auf die übrigen Mitgliedstaaten erreicht hat und die notwendigen Voraussetzungen für die Einführung des Euro erfüllt. Aufgrund ihres Konvergenzberichts schlägt die Kommission dem Rat die Einführung des Euro in Slowenien zum 1. Januar 2007 vor. Die endgültige Entscheidung hierüber treffen die EU-Finanzminister im Juli nach Anhörung des Europäischen Parlaments und einer Erörterung durch die Staats- und Regierungschefs beim Gipfel im Juni. Mehr dazu hier.
Die EU-Kommission hat in ihrem Fortschrittsbericht am 16.5.2006 den EU-Beitritt von Rumänien und Bulgarien 2007 unter der Bedingung weiteren Reformen empfohlen. "Die Kommission ist der Ansicht, dass Bulgarien und Rumänien bis 1. Jänner 2007 für die Mitgliedschaft bereit sein werden, unter der Bedingung, dass sie eine Reihe offener Themen angehen", hieß es in dem Bericht an das Europaparlament. Bis spätestens Anfang Oktober will die Kommission ihren Bericht über die bis dahin erzielten Fortschritte in beiden Ländern vorlegen. Auf dieser Basis will die Kommission dann entscheiden, ob das Beitrittsdatum 1. Jänner 2007 aufrechterhalten werden kann. Mehr dazu hier.
Die saisonbereinigte Industrieproduktion stieg in der Eurozone im März 2006 im Vergleich zum Februar 2006 um 0,4%. Die Produktion der EU25 hat im März 2006 um 0,3% zugenommen. Im Februar war die Produktion in beiden Gebieten gleich geblieben, nach einem Wachstum von 0,2% im Januar. Gegenüber dem Vorjahresmonat stieg die Industrieproduktion im März 2006 in der Eurozone um 3,8% und in der EU25 um 3,7%. Diese Schätzungen veröffentlichte Eurostat am 16.5.2006. Mehr dazu hier.
Zwar sind in bestimmten Bereichen positive Tendenzen festzustellen, aber insgesamt sind die Fortschritte der europäischen Bildungs- und Berufsbildungssysteme im Hinblick auf die Erreichung der in der Lissabon-Strategie gesetzten Ziele noch unzureichend. Dies ist das wichtigste Ergebnis des Jahresberichts 2006 der Europäischen Kommission über die Fortschritte hinsichtlich der Ziele von Lissabon im Bereich allgemeine und berufliche Bildung, der am 16.5.2006 veröffentlicht wurde. In dem Arbeitspapier werden die seit dem Jahre 2000 erreichten Fortschritte analysiert, wobei hauptsächlich auf fünf Benchmarks im Bildungsbereich abgestellt wird. Positiv ist, dass es den Mitgliedstaaten gelungen ist, die Zahl der Hochschulabsolventen in den Bereichen Mathematik, Naturwissenschaften und Technik zu erhöhen. Bezüglich einer größeren Beteiligung am lebenslangen Lernen und bei der Verringerung der Zahl der Schulabbrecher sind jedoch nur bescheidene Fortschritte zu verzeichnen. Wenig bzw. keine Fortschritte wurden bis jetzt bei der Ausweitung des Anteils der jungen Menschen erzielt, die die Sekundarstufe II abschließen, sowie bei der Verringerung der Zahl 15-Jähriger mit geringen Lesefähigkeiten. Mehr dazu hier.
Die EK hat am 16.5.2006 vorgeschlagen, die Geltungsdauer der Richtlinie über die mehrwertsteuerliche Behandlung von elektronisch erbrachten Dienstleistungen bis zum 31. Dezember 2008 zu verlängern. Ohne diese Verlängerung würden elektronisch erbrachte Dienstleistungen sowie Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen wieder denselben Regeln unterliegen wie vor den mit der Richtlinie eingeführten Änderungen. Dies würde bedeuten, dass EU-Dienstleister auch für Dienstleistungen, die an Kunden außerhalb der EU erbracht werden, MwSt. entrichten müssten und innerhalb der EU der Konkurrenz durch Dienstleister aus Drittländern ausgesetzt wären, die überhaupt keine MwSt. zu entrichten haben. Mehr dazu hier.
Die EK forderte am 16.5.2006 die Branche, die Verbraucher und andere Beteiligte auf, sich zum Bericht über die Bewertung der Richtlinie über die Wirksamkeit von Abrechnungen zu äußern; darin sind mehrere Gebiete genannt, auf denen die Richtlinie möglicherweise überarbeitet werden könnte. Die Kommission wird im Europäischen Wertpapierausschuss auch mit den Mitgliedstaaten und der Europäischen Zentralbank über den Bericht sprechen. Auf der Grundlage dieser Gespräche wird die Kommission prüfen, ob die Richtlinie überarbeitet werden muss. Einschlägige Bemerkungen können bis zum 30. Juni 2006 vorgebracht werden. Mehr dazu hier.