Plan D
+ Begrenzung der Treibhausgasemissionen - Rundtischgespräch über Gesundheitsdienstleistungen - Zukunft des Binnenmarktes - Einlagensicherungssysteme
Margot Wallström, Vizepräsidentin der Kommission und zuständig für institutionelle Beziehungen und Kommunikationsstrategie, gab der EK am 29.11.2006, d. h. ein Jahr nach Ankündigung des Plans D, einen Überblick über die aktuelle Situation. Demnach hat der Plan D zur Wiederbelebung der Debatte über die Zukunft der Union beigetragen. Dabei liegt es auch in der Verantwortung der Mitgliedstaaten, die Reflexionsphase zu nutzen, um die Vorschläge ihrer Bürgerinnen und Bürger anzuhören. Verstärkt muss die ‚schweigende Mehrheit’ angesprochen werden– insbesondere junge Menschen und Frauen. Mehr dazu hier.
Die EK hat am 29.11.2006 bekräftigt, dass sie alles tun wird, um zu gewährleisten, dass die EU und die Mitgliedstaaten ihre Ziele zur Begrenzung der Treibhausgasemissionen gemäß dem Kyoto- Protokoll verwirklichen. Im Rahmen des Emissionshandelssystems der EU hat die Kommission über 10 nationale Pläne für die Zuteilung von CO2-Emissionszertifikaten an energieintensive Industrieanlagen entschieden und dabei die Gesamtmenge der Zertifikate gegenüber dem Emissionsvolumen von 2005 um 7 % herabgesetzt und um fast 7 Prozent auch die Emissionen, die in den Allokationsplänen vorgeschlagen wurden. Es handelt sich hierbei um die von Deutschland, Griechenland, Irland, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, der Slowakei, Schweden und dem Vereinigten Königreich vorgelegten Pläne, auf die 42 % der im ersten Handelszeitraum des Systems (2005 bis 2007) zugeteilten Zertifikate entfallen. Mehr dazu hier.
Am 29.11.2006 sind die europäischen Gesundheitsminister auf Einladung von Kommissar Markos Kyprianou zu einem ersten Rundtischgespräch über Gesundheitsdienstleistungen zusammenkommen. Es fand in der Folge der Debatte der Kommission vom 5. 9. und der am 26. 9. veröffentlichten Mitteilung statt, die eine breite öffentliche Anhörung zu dieser Frage einleitete. Im Mittelpunkt der Anhörung stand die Frage, wie mit den EU-Rechtsvorschriften Rechtssicherheit für grenzüberschreitende Gesundheitsdienstleistungen erreicht werden kann und wie die Zusammenarbeit zwischen den Gesundheitssystemen der Mitgliedstaaten unterstützt werden kann. Die EK will 2007 detaillierte Vorschläge vorlegen. Mehr dazu hier.
Wie kann die EK die Konsultation und Kommunikation über den Binnenmarkt verbessern? Mit welchen Instrumenten sollte die künftige Binnenmarktpolitik ausgearbeitet werden? Wie kann dafür gesorgt werden, dass der Binnenmarkt besser funktioniert? Im Rahmen ihrer umfangreichen Überprüfung des Binnenmarktes und ausgehend von den Reaktionen auf die vorherige Konsultation hat die EK diese wichtigen Fragen gemeinsam mit interessierten Kreisen und Fachleuten bei einer öffentlichen Anhörung zur Zukunft des Binnenmarktes am 29. 11. 2006 in Brüssel erörtert. Mehr dazu hier.
Die EK hat am 28.11.2006 in Form einer Empfehlung ihren Ansatz zur Aktualisierung der derzeitigen EU-Vorschriften auf dem Gebiet der Einlagensicherungssysteme dargelegt, der für die Verbraucher eine Art 'Sicherheitsnetz' schafft. So wird jeder Verbraucher im Falle der Insolvenz einer Bank zumindest € 20.000 aus seinen Einlagen zurück erhalten. Die Kommission kam zu dem Schluss, dass die derzeitigen Vorschriften zwar einstweilen ausreichen, aber dennoch eine Reihe von selbst regulatorischer Maßnahmen ergriffen werden könnte, um die grenzübergreifende Funktionsweise dieser Systeme innerhalb der EU zu verbessern. Eine grundlegendere Überarbeitung der Vorschriften wird im Augenblick als verfrüht angesehen. Mehr dazu hier.