staatliche Beihilfen im Agrarsektor
+ Produktion im Baugewerbe - handelspolitische Schutzinstrumente - Assoziierungsabkommen mit Zentralamerika - Verfassungsvertrag ratifiziert - Schengen-Raum
Die EK hat am 6.12.2006 neue Regelung für staatliche Beihilfen im Agrarsektor genehmigt. Die Regelung besteht aus zwei Teilen: der Freistellungsverordnung, dank derer die Mitgliedstaaten staatliche Beihilfen, die sie kleinen und mittleren landwirtschaftlichen Unternehmen gewähren wollen, unter bestimmten Voraussetzungen nicht anmelden müssen, und der Rahmenregelung für staatliche Beihilfen im Agrarsektor, die die Freistellungsverordnung ergänzt und Bestimmungen für die Prüfung der angemeldeten Beihilfen enthält. Freistellungsverordnung und Rahmenregelung gelten für den Zeitraum 2007-2013. Mehr dazu hier.
Die saisonbereinigte Produktion im Baugewerbe ist im dritten Quartal 2006 gegenüber dem vorangegangenen Quartal in der Eurozone um 0,8% und in der EU25 um 1,0% gestiegen. Im zweiten Quartal 2006 war der Produktionsindex für das Baugewerbe um 2,9% bzw. 2,1% gestiegen. Vergleicht man das dritte Quartal 2006 mit dem dritten Quartal 2005, so hat die Produktion in der Eurozone um 3,9% und in der EU25 um 4,0% zugenommen, nachdem sie im zweiten Quartal 2006 um 3,5% bzw. 3,2% gestiegen war. Diese Zahlen gab Eurostat am 6.12.2006 bekannt. Mehr dazu hier.
Die EK hat am 6.12.2006 ein Grünbuch angenommen, das Diskussionen beziehungsweise eine öffentliche Konsultation über die Anwendung der handelspolitischen Schutzinstrumente der EU in einer sich wandelnden globalen Wirtschaft anstoßen soll. Dieser Prozess ist Teil der neuen Strategie der Kommission für ein global wettbewerbsfähiges Europa. Mehr dazu hier.
Die EK hat am 6.12.2006 vorgeschlagen, dass die EU 2007 mit der Aushandlung von Assoziierungsabkommen mit Zentralamerika und der Andengemeinschaft beginnt. Sobald der Rat die Verhandlungsrichtlinien erlassen hat, wird die Kommission Verhandlungen über umfassende Abkommen einleiten, in denen alle Facetten der Beziehungen zwischen der EU und diesen Regionen (politischer Dialog, Zusammenarbeit und Handel) geregelt sind. Mehr dazu hier.
Finnland als derzeitiger Inhaber des EU-Ratsvorsitzes hat mit großer Mehrheit (125 zu 39) am 5.12.2006 den Verfassungsvertrag ratifiziert. Der finnische Ministerpräsident Matti Vanhanen betonte, dass damit ein positives Signal für die Fortsetzung des europäischen Verfassungsprojektes gesendet wurde. Das Thema des Verfassungsvertrages soll auch beim Treffen der Staats- und Regierungschefs am 14. und 15.12.2006 auf der Tagesordnung stehen. Mehr dazu hier.
Unter der Voraussetzung, dass die neuen Mitgliedstaaten alle Bedingungen erfüllen, werden Ende 2007 die Kontrollen an den EU-Binnengrenzen in Mittel- und Osteuropa wegfallen. Die EU-Innenminister haben am 5. 12. 2006 beschlossen, die im Jahr 2004 der EU beigetretenen Mitgliedstaaten in den Schengen-Raum aufzunehmen. Die Kontrollen an den Land- und Seegrenzen werden vom 31. Dezember 2007 an schrittweise abgeschafft, die Flughäfen folgen spätestens ab dem 29. März 2008. Während sich Großbritannien und Irland nicht an dem System beteiligen, sind auch europäische Staaten außerhalb der EU, wie Norwegen, Island und die Schweiz, dem Schengen-Raum beigetreten. Ursprünglich sollten die zehn neuen Mitgliedstaaten dem Schengen-Raum im Oktober 2007 beitreten. Diese Erweiterung wurde jedoch verschoben. Mehr dazu hier.