pyrotechnische Erzeugnissen - größere Sicherheit
+ Klage beim EuGH - Beförderung gefährlicher Güter - Index der Auftragseingänge - Vergabe der EU-Marken
Kurz vor dem Jahreswechsel wurden von der EK am 22.12.2006 auch einige wichtige Maßnahmen vorgestellt, um ab dem Jahr 2010 bei den pyrotechnischen Erzeugnissen größere Sicherheit und mehr Wettbewerb auf den Märkten zu schaffen. Das Europäische Parlament und die Mitgliedstaaten haben sich kürzlich über Vorschläge der Europäischen Kommission geeinigt, wonach künftig eine Reihe gemeinsamer und klarer Regeln die Verwendung von pyrotechnischen Erzeugnissen sicherer machen und EU-weit einen echten Binnenmarkt schaffen soll. Feuerwerkskörper bergen für die Verbraucher ein großes Sicherheitsrisiko und ein unsachgemäßer Gebrauch kann Verletzungen zur Folge haben. Außerdem werden die Qualität und die Sicherheit bestimmter Produkte angezweifelt. Die für den Verkauf von pyrotechnischen Artikeln geltenden Bestimmungen unterscheiden sich von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat. Das erschwert Lösungen für die Probleme im Bereich der Sicherheit und behindert die unternehmerische Tätigkeit von Herstellern. Es wird erwartet, dass die Mitgliedstaaten in Kürze die Richtlinie über pyrotechnische Erzeugnisse verabschieden. Mehr dazu hier.
Die EK hat am 22.12.2006 Klage beim EuGH gegen fünf Mitgliedsstaaten eingereicht, in denen die Richtlinie über die Nutzung von Informationen des öffentlichen Sektors nicht fristgerecht in nationales Recht umgesetzt wurde. In Informationen des öffentlichen Sektors steckt beträchtliches wirtschaftliches Potenzial, vor allem als Ausgangsmaterial für neue Dienstleistungen und Produkte, die, allein innerhalb der EU, einen Wert von € 10-48 Billionen erreichen könnten. Die Mitgliedsstaaten hatten bis zum 1. Juli 2005 Zeit, die Kommission über Maßnahmen zur Umsetzung der Richtlinie zu informieren. Österreich, Belgien, Portugal, Spanien und Luxemburg sind dieser Verpflichtung bis heute nicht nachgekommen. Mehr dazu hier.
Die EK hat am 22.12.2006 vorgeschlagen, die Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter zu vereinheitlichen und so benutzerfreundlich wie möglich zu machen. Durch den neuen Vorschlag werden die bisher geltenden Regeln zu einer einzigen EU-Rechtsvorschrift zusammengefasst, die dann für alle drei Verkehrsarten gilt: den Straßenverkehr, den Schienenverkehr und die Binnenschifffahrt. Dadurch trägt der Vorschlag auch zur Verwirklichung der Kommissionsstrategie für die Vereinfachung der Rechtsvorschriften bei. Einfachere Regeln machen den Verkehr sicherer. Mehr dazu hier.
In der Eurozone ist der Index der Auftragseingänge im Oktober 2006 gegenüber dem Vormonat um 0,6% zurückgegangen. Im September war der Index um 1,4% gefallen, im August um 3,8% gestiegen. Die Industrie der EU25 verzeichnete im Oktober 2006 0,2% mehr Auftragseingänge, nachdem diese im September um 1,0% gesunken und im August um 2,7% gestiegen waren. Diese Schätzungen stammen von Eurostat, dem Statistischen Amt der Europäischen Gemeinschaften, vom 22.12.2006. Mehr dazu hier.
Die EK hat am 22.12.2006 in Form einer Mitteilung ihre Sicht einer langfristigen Finanzierung der EU-Agentur vorgeschlagen, die für die Vergabe der EU-Marken und -musterrechte zuständig ist (Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) in Alicante/ Spanien). Die Kommission schlägt die Einführung einer regelmäßigen und automatischen Überprüfung der Markengebühren vor, um ein vernünftiges Gleichgewicht in der Bilanz des HABM zu gewährleisten. Kurzfristig dürfte dies zu niedrigeren Markengebühren und einer Reduzierung der Überschussbarreserven des HABM führen. Mehr dazu hier.