Prinzip der guten Verwaltung
+ gemeinsame Marktorganisation für Milch und Milcherzeugnisse - zweiter Jahrestags des Inkrafttretens des Kyoto-Protokolls - digitale Technologien - Bekämpfung von Terrorismus - Hotline für vermisste Kinder - EU-Agentur für Grundrechte
Der Europäische Bürgerbeauftragte, P. Nikiforos Diamandouros, hat am 15.2.2007 vorgeschlagen, dass das Prinzip der guten Verwaltung eine wichtige Rolle in der Berliner Erklärung spielen sollte, die derzeit von der deutschen EU-Präsidentschaft anlässlich des 50. Jubiläums der römischen Verträge vorbereitet wird. In einem Brief an die EU-Ratsvorsitzende, die deutsche Bundeskanzlerin Angela Merkel, erklärte der Bürgerbeauftragte, "dass Qualitätsmängel bei Dienstleistungen der öffentlichen Verwaltungen auf europäischer und mitgliedstaatlicher Ebene den praktischen Nutzen der europäischen Zusammenarbeit für die Bürger einschränken. Die Förderung guter Verwaltungspraxis verdient deshalb einen zentralen Platz auf einer bürgerorientierten Tagesordnung." Mehr dazu hier.
Die EK hat am 15.2.2007 einen Vorschlag zur Vereinfachung der gemeinsamen Marktorganisation für Milch und Milcherzeugnisse verabschiedet. Die geplanten Änderungen betreffen die private Lagerhaltung, Intervention bei Butter, Einfuhrlizenzen, Konsummilch und Beihilfen für Schulmilch. Dieses Paket eher technischer Maßnahmen sieht auch vor, dass die Standardisierung des Eiweißgehalts von Dauermilch erlaubt werden sollte. Mehr dazu hier.
Anlässlich des zweiten Jahrestags des Inkrafttretens des Kyoto-Protokolls forderte EU-Umweltkommissar Stavros Dimas am 15.2.2007 die internationale Gemeinschaft auf, so bald wie möglich Verhandlungen über ein umfassendes Übereinkommen zum Klimawandel aufzunehmen, das an die Stelle des Kyoto- Protokolls tritt, wenn dieses 2012 ausläuft. Kommissar Dimas spricht in Washington mit hochrangigen US-Regierungsbeamten und Kongressmitgliedern über künftige Maßnahmen zum weltweiten Klimaschutz und andere Umweltfragen. Aus Anlass des Jahrestags des Kyoto- Protokolls hat die Kommission im Rahmen ihrer Kampagne zur Sensibilisierung der Menschen für ihren eigenen Beitrag zum Klimaschutz europäische Meteorologen und Wetteransager zu einer Tagung nach Brüssel eingeladen. Mehr dazu hier.
Der Zugang zu Forschungsergebnissen ist für die Innovationstätigkeit und für die Wahrung der Qualität der Forschung von großer Bedeutung. Die Entwicklungen im Bereich der digitalen Technologien sind hinsichtlich der Bereitstellung von Forschungsergebnissen eine Herausforderung für die bestehenden Geschäftsmodelle und -praktiken, und Forschungsfördereinrichtungen verfolgen in Bezug auf den offenen Zugang unterschiedliche Vorgehensweisen. Daher hat die EK am 15.2.2007 ein Grundsatzpapier herausgegeben, in dem untersucht wird, wie neue digitale Technologien im Hinblick auf einen stärkeren Zugang zu Forschungsveröffentlichungen und Forschungsdaten, die in unserer immer stärker wissensgestützten Wirtschaft ein bestimmender Innovationsfaktor sind, besser genutzt werden können. Mehr dazu hier.
Der Rat der Europäischen Union hat am 15.2.2007 drei neue Finanzierungsprogramme für den Zeitraum 2007–2013 angenommen. Diese Programme dienen dazu, die Bekämpfung von Terrorismus und Kriminalität sowie den Schutz der Bürger in Europa zu verbessern und die justizielle Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten in Strafsachen zu verstärken. Mehr dazu hier.
Die Telefonnummer 116000 wird in allen Mitgliedstaaten als Hotline für vermisste Kinder reserviert, das entschied die EK am 15.2.2007. Die Entscheidung bezieht sich auch auf weitere europaweite Telefondienste mit sozialem Hintergrund. Mehr dazu hier.
Der Rat hat am 15.2.2007 eine Verordnung zur Errichtung der EU-Agentur für Grundrechte angenommen. Dieser Entscheidung liegt eine Vereinbarung des Europäischen Rates vom Dezember 2003 zu Grunde, die Europäische Stelle für die Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit zu erweitern und diese in eine Agentur der Europäischen Union für Grundrechte umzuwandeln. Die Agentur hat ihren Sitz in Wien. Das Ziel der Agentur besteht darin, den relevanten Organen, Einrichtungen, Ämtern und Agenturen der Gemeinschaft und ihrer Mitgliedstaaten bei der Durchführung des Gemeinschaftsrechts in Bezug auf die Grundrechte Unterstützung zu gewähren und ihnen Fachkenntnisse bereitzustellen, um ihnen die uneingeschränkte Achtung der Grundrechte zu erleichtern, wenn sie in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich Maßnahmen einleiten oder Aktionen festlegen. Mehr dazu hier.