Maßnahmen auf EU-Ebene gegen HIV/AIDS und Tuberkulose
+ Projekt TRAENVIA - europäischen Notrufnummer für vermisste Kinder - Tierzuchtrecht
Der für Gesundheit zuständige EU-Kommissar Markos Kyprianou hat am 21.3.2007 bei einer Sitzung mit leitenden Bediensteten der Gesundheitsbehörden der Mitgliedstaaten und des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten zu mehr Maßnahmen auf EU-Ebene gegen HIV/AIDS und Tuberkulose aufgerufen. Es geht auch darum, eine bessere Überwachung zu gewährleisten. Das setzt voraus, dass vorbildliche Praktiken bei der HIV-Prävention in den Mitgliedstaaten und anderswo ermittelt werden, diese verbreitet, um damit zur Verbesserung der nationalen AIDS-Programme beitragen. Auch soll ein Aktionsplan der EU zur Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Bekämpfung von TB ausgearbeitet werden. Mehr dazu hier.
Die EK hat am 21.3. 2007 den Startschuss für zwei neue Forschungsprojekte, die sich mit Fragen des nachhaltigen Verkehrs befassen, gegeben. Das erste Projekt TRAENVIA bewertet und vergleicht, wie sich die verschiedenen Verkehrsträger entlang des erweiterten, von Lissabon bis Kiew reichenden europäischen Korridors V auf Umwelt, Gesellschaft und Wirtschaft auswirken. Bei dem zweiten Projekt handelt es sich um ein „Verbundforschungsprojekt zur Reduzierung der Luftverschmutzung in der Lombardei", das sich auf die Möglichkeiten konzentriert, wie in dieser Region Italiens die Feinstaub- und Emissionsbelastung verringert werden können. Den Rahmen für den Start dieser beiden Projekte bildete die Konferenz „Verkehr und Umwelt: eine globale Herausforderung - Technische und politische Lösungen", die vom 19.-21. März in Mailand stattfindet. Mehr dazu hier.
Nach Einführung der europäischen Notrufnummer für vermisste Kinder gab die EK am 21.3.2007 bekannt, dass sie plant, den sechsstelligen Rufnummernbereich, der mit den Ziffern 116 beginnt, für Dienste von sozialem Wert in Europa zu reservieren. Im Rahmen der öffentlichen Konsultation sollen die Bereiche ermittelt werden. Derartige Dienste helfen Bürgern in Not oder tragen zu ihrem Wohlbefinden oder ihrer Sicherheit bei. Sobald die Kommission entschieden hat, welche Nummern für welche Dienste reserviert werden sollten, wird es Aufgabe der Mitgliedstaaten sein, die Nummern einzelnen Einrichtungen in ihrem Gebiet zuzuweisen. Mehr dazu hier.
Die EK hat Österreich am 21.3.2007 förmlich zur Änderung seines Tierzuchtrechts aufgefordert, das nach Auffassung der Kommission Bedingungen enthält, die die Erbringung von Dienstleistungen auf dem Gebiet der künstlichen Besamung von Rindern durch ausländische Besamungsstationen in zwei österreichischen Bundesländern (Tirol und Salzburg) behindert. Diese Aufforderung ergeht in Form einer mit Gründen versehenen Stellungnahme, der zweiten Stufe eines Vertragsverletzungsverfahrens nach Artikel 226 EG-Vertrag. Die Kommission hat ferner gemäß Artikel 228 EG-Vertrag ein Fristsetzungsschreiben versandt, in dem sie Österreich um umfassende Angaben zur Umsetzung eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs zur Erbringung von Dienstleistungen durch ausländische Kesselprüfstellen in Österreich ersucht. Mehr dazu hier.