neue Finanzvorschriften für eine bessere Verwendung von EU-Mitteln im Finanzierungszeitraum 2007-2013
+ Richtlinie über Zahlungsdienste - energiepolitische Strategien
Die EU hat am 28.3.2007, nach zwei Jahren Vorarbeit, neue Finanzvorschriften für eine bessere Verwendung von EU-Mitteln im Finanzierungszeitraum 2007-2013 vorgestellt. Die neuen Regeln sollen den Zugang zur Finanzierung vereinfachen und den Verwaltungsaufwand auf ein striktes Minimum reduzieren. Ziel ist, durch mehr Transparenz und stärkere Rechenschaftspflicht die Ausgabeneffizienz zu erhöhen und die Interessen der EU-Steuerzahler zu schützen. Die neue Haushaltsordnung und die Durchführungsvorschriften werden maßgebend sein für die neuen EU-Programme, die sich in einem Zeitraum von sieben Jahren auf insgesamt 975 Mrd € belaufen. Bürokratieabbau wird den Zugang zu diesen Mitteln erleichtern, diese praktischen Verbesserungen bei Finanzhilfen und öffentlichen Aufträgen werden vor allem KMUs, Schulen, Universitäten, Forschern, Entwicklungsagenturen und Kommunen zugute kommen. Wesentliche Punkte sind: Für Finanzhilfen bis zu 25 000 € verringert sich der Dokumentationsaufwand. Eine Kofinanzierung wird in Form von Arbeitsleistung des Personals möglich sein. Bei Finanzhilfen von weniger als 60 000 € kann im Rahmen der Vorfinanzierung nach einer Risikoanalyse auf finanzielle Garantien verzichtet werden. Bei Aufträgen bis zu 60 000 €, die zur Abwicklung einer Finanzhilfe erforderlich sind, werden nur die allernötigsten Vorschriften auferlegt wie Beachtung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung und das Verbot von Interessenkonflikten. Für die Vergabe öffentlicher Aufträge im vereinfachten Verfahren wird der Schwellenwert von bisher 50 000 € auf 60 000 € angehoben. Die Schwellenwerte für EU-Aufträge von geringem Wert, bei denen sich ein Bieter damit genügen kann, einfach eine ehrenwörtliche Erklärung abzugeben, dass keine Verurteilungen wegen Straftaten vorliegen und nicht mehr umfangreiche Nachweise erbringen muss, werden heraufgesetzt. Vereinfachungen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge im Bereich der Außenhilfe durch höhere Schwellenwerte (bis zu 5 Mio. € für Bauleistungs-verträge). Mehr dazu hier.
Die Finanzminister haben am 27.7.2007 im Rat Wirtschaft und Finanzen (ECOFIN) einstimmig ein Konzept zu einem Kompromiss für die Richtlinie über Zahlungsdienste angenommen. Ziel der Richtlinie ist es, grenzüberschreitende Zahlungen innerhalb der EU - ob mit Kreditkarte, Debetkarte, per elektronischer Banküberweisung, durch Einzüge im Lastschriftverkehr oder auf anderem Wege - so einfach, billig und sicher wie Inlandszahlungen zu machen. Gleichzeitig soll die Richtlinie die rechtliche Grundlage für die Schaffung des einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums (SEPA) bieten. Dadurch werden die Rechte und der Schutz aller Nutzer von Zahlungsdiensten (Verbraucher, Einzelhändler, KMU...) gestärkt. Der Kompromiss zur Richtlinie über Zahlungsdienste wird vom Europäischen Parlament geprüft. Mehr dazu hier.
Die EK hat am 28.3.2007 ein Grünbuch über den Einsatz marktbasierter Instrumente als Bestandteil umwelt- und energiepolitischer Strategien angenommen. Da marktbasierte Instrumente erwiesenermaßen kosteneffiziente Mittel zur Erreichung politischer Ziele sind, soll mit dem Grünbuch eine breite öffentliche Diskussion darüber angestoßen werden, wie Steuern, handelbare Emissionsrechte und andere marktbasierte Instrumente umfassender und wirksamer für umwelt- und energiepolitische Ziele der Gemeinschaft und der Mitgliedstaaten eingesetzt werden können. Das Grünbuch ist ein gemeinsames Projekt der für diesen Bereich zuständigen Kommissionsmitglieder. Mehr dazu hier.