Kleinst-, klein und mittlere Unternehmen
+ EU-Agrargelder - grenzüberschreitende Nachhandelsaktivitäten - Satellitennavigationssystem der EU
Im Jahr 2005 waren in der EU27 knapp 20 Mio. Unternehmen im nichtfinanziellen Bereich der gewerblichen Wirtschaft tätig. Bei fast allen diesen Unternehmen (99,8%) handelte es sich um Kleinst-, kleine oder mittlere Unternehmen mit bis zu 249 Beschäftigten. Zwischen den Mitgliedstaaten gab es hierbei nur marginale Unterschiede. Die relative Bedeutung von Kleinst-, kleinen und mittleren Unternehmen war gemessen an ihrem Beitrag zu Beschäftigung und Wohlstand geringer als ihr Anteil an der Gesamtzahl der Unternehmen: Auf sie entfielen 2005 67% der Gesamtbeschäftigung und 58% der Wertschöpfung im nichtfinanziellen Bereich der gewerblichen Wirtschaft in der EU27.
Diese Angaben stammen aus einem von Eurostat am 8.4.2008veröffentlichten Bericht. Mehr dazu hier.
Die EK hat am 8.4.2008 beschlossen, EU-Agrargelder in Höhe von insgesamt 83 Mio. EUR, die von den Mitgliedstaaten vorschriftswidrig verwendet wurden, wieder einzuziehen. Das Geld fließt wegen unzureichender Kontrollverfahren bzw. der Nichteinhaltung von EU-Vorschriften über die Agrarausgaben in den Gemeinschaftshaushalt zurück. Die Mitgliedstaaten sind für die Auszahlung und Prüfung der Ausgaben im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik zuständig, während sich die Kommission vergewissern muss, dass die Mitgliedstaaten die Mittel vorschriftsmäßig verwendet haben. Mit dieser Entscheidung werden von der Tschechischen Republik, Dänemark, Deutschland, Irland, Spanien, Frankreich, Italien, Luxemburg, den Niederlanden, Österreich und Portugal EU-Mittel wieder Mittel eingezogen. Die höchsten Rückforderungen gehen an Spanien mit 54,9 Mio € wegen der rechtswidrigen Anpflanzung von Rebflächen in den Jahren 2003 and 2004. 11,0 Mio € müssen von Frankreich zurückgezahlt werden aufgrund der Nichteinhaltung der Anerkennungskriterien für Erzeugerorganisationen im Obst- und Gemüsesektor und deren zu geringer Unterstützung für die angeschlossenen Einzelerzeuger. Mehr dazu hier.
Die EK hat am 8.4. 2008 bekannt gegeben, dass sie als Nachfolgerin der erfolgreichen Sachverständigengruppe für Clearing und Abrechnung die CESAME-II-Gruppe einsetzen wird. Die neue Gruppe wird vor allem die Arbeit von CESAME bei der Beseitigung von Hindernissen für grenzüberschreitende Nachhandelsaktivitäten fortführen, die Ausarbeitung gemeinsamer Normen auf diesem Gebiet koordinieren und deren Umsetzung überwachen. Sie setzt sich zusammen aus Branchenvertretern und Marktteilnehmern, die sich im Nachhandelsbereich, d.h. mit dem europäischen und dem jeweiligen einzelstaatlichen Rechtsrahmen, sowie Marktaufbau und -praxis gut auskennen und daher bestens dafür geeignet sind, Probleme festzustellen und gegebenenfalls Lösungsvorschläge zu unterbreiten. Interessenten werden gebeten, sich bis zum 30. Mai 2008 bei der Kommission zu bewerben. Mehr dazu hier.
Der künftige Weg für das Satellitennavigationssystem der EU, das 2013 betriebsfähig sein soll, wird klarer, nachdem sich die 27 Verkehrsminister der EU am 7. April 2008 auf eine allgemeine Ausrichtung für eine Verordnung über die weitere Durchführung Galileos geeinigt haben. Sie haben einen Zeitplan und einen Plan zur industriellen Auftragsvergabe festgelegt, sowie eine klare Trennung der Rollen und Verantwortlichkeiten zwischen den drei EU-Institutionen. Mehr dazu hier.