Gemeinsame Agrarpolitik
+ weltweit steigende Lebensmittelpreise - staatliche Beihilfen - „CosIng“ (kosmetische Inhaltsstoffe) -
Die EK hat am 20.5.2008 vorgeschlagen, die Gemeinsame Agrarpolitik weiter zu modernisieren, zu vereinfachen und noch verbleibende Beschränkungen aufzuheben, damit die Landwirte besser auf die steigende Nachfrage nach Lebensmitteln reagieren können. Durch den so genannten GAP-Gesundheitscheck sollen die Direktzahlungen noch weiter von der Produktion abgekoppelt werden, so dass die Landwirte in vollem Umfang auf Marktsignale reagieren können. Neben vielen weiteren Maßnahmen werden die Abschaffung der Flächenstilllegung, eine schrittweise Anhebung der Milchquoten und der endgültige Wegfall der Regelung im Jahr 2015 sowie die Rückführung der Marktinterventionen gefordert. Durch diese Änderungen werden die Landwirte von unnötigen Zwängen befreit und können ihr Produktionspotenzial maximieren. Die Kommission schlägt außerdem vor, die Modulation zu erhöhen, d.h., die direkten Zahlungen an die Landwirte zu kürzen und die dadurch frei werdenden Mittel in den Fonds für die Entwicklung des ländlichen Raums einzustellen. Aus dem Fonds können dann Maßnahmen finanziert werden, mit denen sich die EU-Landwirtschaft besser für neue Herausforderungen und Chancen in den Bereichen Klimawandel, Wasserbewirtschaftung und Erhaltung der biologischen Vielfalt rüsten kann. Mehr dazu hier.
Die EK hat am 20.5.2008 eine Mitteilung verabschiedet, in der sie mögliche politische Maßnahmen zur Milderung der Folgen der weltweit steigenden Lebensmittelpreise aufzeigt. In dem Papier werden strukturelle und zyklische Faktoren untersucht und eine Drei-Punkte-Strategie vorgeschlagen. Diese umfasst neben kurzfristigen Maßnahmen im Rahmen der Generalüberprüfung der Gemeinsamen Agrarpolitik und der Überwachung des Einzelhandelssektors Maßnahmen zur Verbesserung des Angebots der Landwirtschaft und zur Gewährleistung der Ernährungssicherheit, einschließlich der Förderung von Biokraftstoffen der zweiten und dritten Generation, sowie die Beteiligung an den weltweiten Bemühungen um die Linderung der Folgen der gestiegenen Lebensmittelpreise für die ärmsten Bevölkerungsschichten. Mehr dazu hier.
Die EK hat am 20.5.2008 eine neue Mitteilung über staatliche Beihilfen in Form von Haftungsverpflichtungen und Bürgschaften („Garantien“) angenommen. Sie enthält klare, transparente Methoden zur Berechnung des Beihilfeelements einer Garantie und sieht vereinfachte Vorschriften für KMU vor, darunter auch feste Safe- Harbour- Prämien sowie Einheitsprämien für geringwertige Garantien. Vorgesehen war die Überprüfung der Mitteilung im Aktionsplan Staatliche Beihilfen (als Teil der Bemühungen der Kommission um klarere, vereinfachte Vorschriften über staatliche Beihilfen. Mehr dazu hier.
Die EK hat am 20.5.2008 eine neue Online-Datenbank in Betrieb genommen, in der die in kosmetischen Mitteln verwendeten Inhaltsstoffe verzeichnet sind; so können Unternehmen leichter aktuelle Informationen über Stoffe finden, die sie zur Entwicklung neuer oder zur Verbesserung bestehender Kosmetika benötigen. Die neue, „CosIng“ (kosmetische Inhaltsstoffe) genannte Datenbank tritt an die Stelle der jetzigen Liste im pdf- Format - eine der am häufigsten aufgerufenen Dateien auf der Website der Generaldirektion Unternehmen und Industrie. Anhand von „CosIng“ können Unternehmen und Behörden nun recherchieren, ob und wie ein Stoff auf EU-Ebene reglementiert ist, seit wann es Vorschriften dafür gibt, wie diese sich im Laufe der Zeit entwickelt haben und auf welchen Stellungnahmen des Wissenschaftlichen Ausschusses „Konsumgüter“ (SCCP) diese Rechtsvorschriften beruhen. Die Unternehmen können sich nun einen umfassenden Überblick verschaffen, ohne einen Wust von Unterlagen durchsuchen zu müssen. Das EU- Kosmetika- Recht ist transparenter und der Zugriff darauf einfacher geworden, was der Industrie das Leben erleichtert und Kosten spart. Auch die Marktüberwachung durch die zuständigen Behörden wird vereinfacht und die Sicherheit kosmetischer Mittel erhöht. Mehr dazu hier.