'Small Business Act'
+ Absatzvolumen des Einzelhandels - EU-Ratspräsidentschaft - „Du hast Einfluss auf den Klimawandel“ - Leitlinien für Folgenabschätzungen
Die EK setzt großen Hoffnungen in Frankreich, unter den EU-Ländern eine Einigung über einen 'Small Business Act' für kleine und mittlere Unternehmen herbeizuführen, der als sehr wichtig für die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit Europas erachtet wird. Das Hauptziel Frankreichs in dieser Hinsicht ist die Verbesserung des Zugangs zu öffentlichen Ausschreibungen und die Erhöhung der Investitionen in Forschung und Entwicklung. Kleine und mittlere Unternehmen machen etwa 70% der Arbeitsplätze und des BIP in der EU aus. Ziel des Small Business Acts ist es, die Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen zu stärken. Es wird erwartet, dass die Kommission Anfang Juli Vorschläge für einen Small Business Act annehmen wird, gab Euractiv am 4.6.2008 bekannt. Mehr dazu hier.
Im April 2008 ist das Absatzvolumen des Einzelhandels gegenüber März 2008 in der Eurozone um 0,6% und in der EU27 um 0,4% gefallen. Im März war der Einzelhandelsindex um 0,9% bzw. 1,1% zurückgegangen. Gegenüber demselben Monat des Vorjahres fiel der Einzelhandelsindex im April 2008 in der Eurozone um 2,9% und in der EU27 um 0,8%. Der Absatz von Nahrungsmitteln, Getränken und Tabakwaren fiel im April 2008 gegenüber März 2008 in der Eurozone um 1,0% und in der EU27 um 0,6%. Der Nicht-Nahrungsmittelsektor nahm um 0,5% bzw. 0,2% ab. Von den Mitgliedstaaten, für die Daten vorliegen, erhöhte sich das gesamte Einzelhandelsvolumen in neun Mitgliedstaaten, war in acht rückläufig und blieb in Dänemark stabil. Die höchsten Zuwächse wurden in Litauen (+4,9%) verzeichnet, die stärksten Rückgänge verzeichneten Schweden (-1,8%). Der Nicht-Nahrungsmittelsektor nahm um 2,4% in der Eurozone ab, stieg aber um 0,3% in der EU27 an. Die höchsten Zuwächse wurden in Rumänien (+18,0%), verzeichnet, die stärksten Rückgänge verzeichneten Deutschland (-5,6%), Spanien (-3,3%) und Österreich (-2,9%). Diese Zahlen wurden von Eurostat am 4.6.2008 veröffentlicht. Mehr dazu hier.
Die tschechische Regierung hat am 2.6.2008 für die EU-Ratspräsidentschaft, die sie im Januar 2009 übernehmen wird, ihr Programm in zwei Versionen vorgelegt - für den Fall, dass nicht alle Länder den Lissabon-Vertrag bis Ende des Jahres ratifiziert haben werden. In der vergangenen Woche haben die Tschechische Republik, Frankreich und Schweden ein gemeinsames 18monatiges Programm für ihre EU-Ratspräsidentschaften eingereicht. Energiesicherheit und Klima rangierten dabei an oberster Stelle. Das Programm, das 17 Kapitel umfasst, wird als Referenzdokument für die drei aufeinander folgenden sechsmonatigen Ratspräsidentschaften dienen, deren Vorsitz in den kommenden eineinhalb Jahren Paris, Prag und Stockholm einnehmen werden. Der Sprecher des stellvertretenden Premierministers sagte EurActiv gegenüber, dass das Dokument in der kommenden Woche, nach dem 16. Juni veröffentlicht würde. Mehr dazu hier.
Die Sensibilisierungskampagne zum Klimawandel, die von der EK im Mai 2006 gestartet wurde, geht ab 5.6. 2008 in ihre letzte Phase und wird sich dann auf fünf Mitgliedstaaten - Ungarn, Polen, die Tschechische Republik, Rumänien und Bulgarien - konzentrieren. In dieser dritten Phase der Kampagne unter dem Motto „Du hast Einfluss auf den Klimawandel", die am Weltumwelttag eingeläutet wurde, soll in diesen fünf Mitgliedstaaten, die bisher noch keine nationale Kampagne dieser Art durchgeführt haben, ein proaktiver Dialog über den Klimawandel in Gang kommen. In dieser Phase sollen vor allem Werbespots im Fernsehen geschaltet werden, außerdem wird es einen Wettbewerb für Jugendliche geben. Mehr dazu hier.
Die EK hat am 4.6.2008 bekannt gegeben, dass sie von allen Interessengruppen Kommentare zur vorläufigen Neufassung der Leitlinien für Folgenabschätzungen ersucht. Diese Leitlinien werden von ihren Mitarbeitern bei der Vorbereitung politischer Maßnahmen verwendet. Folgenabschätzungen sind mittlerweile wesentlicher Bestandteil der politischen Kultur der Kommission. Sie erläutern die Verfahren und Abläufe ihrer Ausarbeitung, Durchführung und Darstellung. Zu jeder Folgenabschätzung gehört als Teil der Vorbereitung des Legislativvorschlags eine öffentliche Konsultation, bei der die Beteiligten den Kommissionsdienststellen die qualitativen und quantitativen Informationen zur Verfügung stellen. Mehr dazu hier.