Erasmus- Mundus -Stipendium
+ Sicherheitsmaßnahmen der Unternehmen in der Spielzeuglieferkette - Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich eingestellt - visumfreies Reisen - Volkswagen-Privatisierungsgesetz
Am 5.6.2008 hat die EK bekannt gegeben, dass mehr als 2000 Studenten und 450 Lehrkräfte von außerhalb Europas ein Erasmus- Mundus -Stipendium für das akademische Jahr 2008/09 erhalten werden. Mit diesen Stipendien können sie ein oder zwei Jahre in Europa studieren und in einem von 103 exzellenten Erasmus- Mundus -Masterstudiengängen, die von Konsortien europäischer Hochschulen angeboten werden, ihren Master machen bzw. dort lehren oder forschen. 2008 wurden 17 neue Partnerschaften von Erasmus- Mundus- Masterkonsortien mit Hochschulen in außereuropäischen Ländern ausgewählt. Insgesamt sind 62 Hochschulen aus 28 Drittstaaten beteiligt. Diese 17 Partnerschaften dürften voraussichtlich 477 Studierenden und 192 Wissenschaftlern aus Europa in den nächsten zwei Jahren einen Auslandsaufenthalt ermöglichen. Mehr dazu hier.
Die EK hat am 5.6.2008 einen Bericht unabhängiger Sachverständiger mit dem Titel „Bewertung der Sicherheitsmaßnahmen der Unternehmen in der Spielzeuglieferkette" vorgestellt. Der Bericht wurde auf Initiative der EK als Folgemaßnahme zur Bestandsaufnahme im Bereich Produktsicherheit erstellt. Diese Bestandsaufnahme führte die Kommission im Herbst 2007 nach einer Reihe aufsehen erregender Rückrufaktionen durch, um die Stärken und Schwächen der aktuellen Mechanismen zur Gewährleistung der Produktsicherheit in Europa zu überprüfen. In den Schlussfolgerungen wird insbesondere hervorgehoben, dass die Überprüfung des Endprodukts nicht ausreicht, dass vielmehr Produktsicherheit wesentlicher Bestandteil der „Qualitätskultur" eines Unternehmens sein muss und in der gesamten Lieferkette zu berücksichtigen ist. Wesentlich ist auch, dass tendenziell eher die kleineren Marktteilnehmer, wie z. B. kleinere europäische Importeure und Händler sowie kleinere chinesische Hersteller, in Sachen Produktsicherheit die schwachen Glieder der Lieferkette sind. Mehr dazu hier.
Die EK hat am 5.6.2008 Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich eingestellt, bei dem es um Vorschriften ging, die Sparkassen und Genossenschaftsbanken verpflichteten, ihre Liquiditätsreserven ausschließlich bei ihrem Zentralinstitut in Österreich zu halten. Nach einer Änderung der betreffenden österreichischen Rechtsvorschriften haben diese Banken jetzt die Möglichkeit, ihre Liquiditätsreserven bei einer anderen Bank in der EU zu halten, wenn sie an einem System des gemeinsamen Liquiditätsausgleichs teilnehmen und aus dieser Reserve im Bedarfsfall Liquidität zur Verfügung stellen. Mehr dazu hier.
Justizkommissar Jacques Barrot hat am 5.6.2008 in einem Festakt in Sarajewo die Übergabe des Fahrplans für visumfreies Reisen an den bosnisch-herzegowinischen Minister für auswärtige Angelegenheiten, Sven Alkalaj, begrüßt. Der Fahrplan gibt den bosnisch-herzegowinischen Behörden klare Hinweise auf die Maßnahmen, die getroffen werden müssen, damit alle Bürger ihres Landes visumfrei reisen können. Bosnisch-herzegowinische Staatsbürger kommen seit dem 1. Januar 2008, als ein entsprechendes Abkommen mit der EU in Kraft trat, in den Genuss von Visaerleichterungen. Dieses Abkommen sieht vereinfachte Verfahren für die Visaerteilung vor und gewährt bestimmten Personenkreisen wie Studierenden, Sportlern, Kulturschaffenden, Journalisten, Familienangehörigen, die ihre Verwandten in der EU besuchen wollen, Personen, die ärztliche Behandlung benötigen, Wirtschaftsbeteiligten usw. eine Befreiung von den Visagebühren. Wer eine Visagebühr entrichten muss, bezahlt einen ermäßigten Satz von 35 EUR statt 60 EUR. Mehr dazu hier.
Die EK hat am 5.6.2008 beschlossen, ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland einzuleiten, weil es das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 23. Oktober 2007 über das 1960 erlassene Volkswagen-Privatisierungsgesetz (VW-Gesetz) nicht umgesetzt hat. Der Gerichtshof hatte in seinem Urteil festgestellt, dass das VW-Gesetz drei Bestimmungen enthält, die dem deutschen Staat ungerechtfertigte Sonderrechte verleihen, und dass Deutschland mit der Beibehaltung dieser Vorschriften gegen seine Verpflichtungen aus dem EG-Vertrag verstoßen hat. Das Auskunftsersuchen über die Umsetzung des EuGH-Urteils durch Deutschland ergeht in Form eines „offiziellen Aufforderungsschreibens" gemäß den Verfahren, die der EG-Vertrag bei Nichtbefolgung von EuGH-Urteilen vorsieht (Artikel 228). Kommen die deutschen Behörden dem Urteil von 2007 nicht nach, kann der Gerichtshof eine Geldbuße verhängen. Mehr dazu hier.