Änderung der Mehrwertsteuerrichtlinie
+ Rechnungen - Beihilfemaßnahmen - serbischen Regierung - europäisches Register für Rating-Agenturen
Die EK hat am 7.7.2008 einen Vorschlag zur Änderung der Mehrwertsteuerrichtlinie vorgelegt, um den Mitgliedstaaten die Flexibilität einzuräumen, bei bestimmten Dienstleistungen auf Dauer ermäßigte MwSt- Sätze anzuwenden. Der Kommissionsvorschlag betrifft Bereiche, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass das reibungslose Funktionieren des Binnenmarktes durch ermäßigte Sätze nicht beeinträchtigt wird. Betroffen sind in erster Linie so genannte arbeitsintensive Dienstleistungen und lokal erbrachte Dienstleistungen einschließlich Dienstleistungen des Gaststättengewerbes. Da in den betreffenden Sektoren in erster Linie kleine und mittlere Unternehmen tätig sind, ist der Vorschlag auch Bestandteil des „Small Business Act". Der Vorschlag ändert nichts an dem Grundsatz, dass die Anwendung ermäßigter Mehrwertsteuersätze für die Mitgliedstaaten fakultativ ist. Mehr dazu hier.
Der Europäische Ombudsmann, P. Nikiforos Diamandouros, hat seine Besorgnis über die Probleme der EK geäußert, ihre Rechnungen pünktlich zu bezahlen. Dies folgt seiner jüngsten Untersuchung zur Pünktlichkeit von Kommissions-Zahlungen an Bürger, Unternehmen, Universitäten und anderen Organisationen, die an EU-Projekten und -Verträgen beteiligt sind. 2007 kamen Zahlungsverzüge in mehr als jedem fünften Fall vor, und die durchschnittliche Verspätung betrug 48 Tage. Der Obudsmann lobte die Kommission für die bereits ergriffenen Maßnahmen zur Verringerung von verspäteten Zahlungen. Er rief sie jedoch dazu auf, so schnell wie möglich weitere Verbesserungen ihrer Zahlungspolitik einzuführen. Das gelte vor allem für besonders schützenswerte Vertragspartner, wie z. B. einzelne Bürger oder kleine und mittlere Unternehmen und Organisationen. Der Ombudsmann kündigte eine neue Untersuchung für Anfang 2009 an, sobald Zahlen für 2008 zum Abschneiden der Kommission vorliegen. Mehr dazu hier.
Die EK hat am 7.7.2008 eine Verordnung erlassen, mit der eine ganze Reihe von Beihilfemaßnahmen automatisch genehmigt wird, so dass die Mitgliedstaaten die betreffenden Beihilfen nicht mehr vorab bei der Kommission anmelden müssen. Die Verordnung, die im Verlauf der kommenden Wochen in Kraft treten wird, gilt für KMU-Beihilfen, Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsbeihilfen, Ausbildungs- und Beschäftigungsbeihilfen, Risikokapitalbeihilfen, Umweltschutzbeihilfen, Beihilfen zur Förderung des Unternehmertums wie Beihilfen für junge, innovative Unternehmen, Beihilfen für neugegründete kleine Unternehmen in Fördergebieten und Beihilfen zur Bewältigung von Problemen, mit denen insbesondere Unternehmerinnen zu kämpfen haben (wie Zugang zu Kapital). Die Verordnung soll die Mitgliedstaaten dazu ermutigen, die staatlichen Fördermittel auf Maßnahmen zu konzentrieren, die einen spürbaren Beitrag zur Schaffung von Arbeitsplätzen und zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit in Europa leisten. Mehr dazu hier.
Der Ministerpräsident Mirko Cvetkovic stellte in seiner ersten Rede im Parlament am 7. Juli 2008 die etwas widersprüchlichen Prioritäten der neuen serbischen Regierung vor: Sie unterstützt sowohl einen möglichst schnellen Beitritt zur EU, gleichzeitig will sie aber den Kosovo als Teil Serbiens behalten. Der Kosovo wurde jedoch von einer Mehrheit der EU-Staaten bereits als unabhängiger Staat anerkannt. Mehr dazu hier.
Dem Entwurf der Schlussfolgerungen zufolge, in den EurActiv Einsicht hatte, werden die Finanzminister der EU am 8.7.2008 die Pläne des Kommissars für den Binnenmarkt Charlie McCreevy unterstützen, der ein europäisches Register für Rating-Agenturen schaffen will. Die Initiative wird als wichtiger Schritt hin zu einem strengeren Kontrollsystem betrachtet, nachdem im vergangenen Sommer in den USA eine weltweite Kreditkrise ausgelöst worden war. Mehr dazu hier.