Weitreichendes Energiepaket
+ Initiative „20-20-20“ - Offshore- Windenergie - Richtlinie zur Energieverbrauchskennzeichnung - Gesamtenergieeffizienz - „Europe for Citizens 2008“ - Zinsbesteuerungsrichtlinie
Die EK hat am 13.11.2008 ein weitreichendes Energiepaket zur Förderung der Energieversorgungssicherheit in Europa und zur Unterstützung der Klimaschutzvorschläge im Rahmen der Initiative „20-20-20" vorgelegt, über die bis Dezember eine Einigung erreicht werden soll. Die EK empfiehlt eine neue Strategie für Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten bei der Energieversorgung sowie neue Maßnahmen im Bereich der Energienetze, um Anreize für Investitionen in eine effizientere Energiewirtschaft mit geringer Kohlenstoffintensität zu setzen. Sie schlägt einen neuen EU-Aktionsplan für Energieversorgungssicherheit und -solidarität vor, der fünf Bereiche betrifft, in denen mehr zur Sicherung einer nachhaltigen Energieversorgung getan werden muss. Mehr dazu hier.
Die Windenergie wird eine entscheidende Rolle dabei spielen, dass das 20 %-Ziel der EU für den Anteil erneuerbarer Energien bis 2020 erreicht und eine sichere, umweltfreundliche und erschwingliche Energieversorgung für die europäischen Bürger und Unternehmen gewährleistet wird. In der Mitteilung zur Offshore- Windenergie vom 13.11.2008 wird dargelegt, welche Herausforderungen angegangen werden müssen und wie EU-Maßnahmen zur Bewältigung dieser Herausforderungen beitragen können. Zu den Schlüsselthemen zählen die Notwendigkeit einer grenzübergreifenden Zusammenarbeit für die gemeinsame Nutzung von Erfahrungen und eine bessere Koordinierung etwa in folgenden Bereichen: Stromnetze und maritime Raumplanung, Regulierungspraktiken hinsichtlich Investitionen in Verbindungsleitungen und Umweltverträglichkeitsprüfungen für Windparks. Mehr dazu hier.
In den letzten 14 Jahren hat sich die Richtlinie zur Energieverbrauchskennzeichnung als sehr wirksames Politikinstrument erwiesen, das zu einer erheblichen Steigerung der Energieeffizienz von Haushaltsgeräten in der EU geführt hat. Das Etikett mit den Energieverbrauchsklassen von A bis G auf Geräten wie Waschmaschinen, Geschirrspülern, Kühlschränken und Backöfen hat es den Verbrauchern ermöglicht, sich beim Kauf über den Energieverbrauch und somit die Betriebskosten des Produkts zu informieren, was die Nachfrage nach sparsamen Geräten erhöht hat. Der von der EK am 13.11.2008 vorgelegte Vorschlag soll auf diesem Erfolg aufbauen, indem der Anwendungsbereich der Richtlinie über Haushaltsgeräte hinaus ausgedehnt wird und die Richtlinie koordiniert mit zusätzlichen Instrumenten. Mehr dazu hier.
Gebäude sind ein zentrales Element des Wohlstands der Europäischen Union. Sie sind für die Erreichung der Energieeinsparziele der EU und die Bekämpfung der Klimaänderung ebenso von Bedeutung wie für den Beitrag, den sie zur Energieversorgungssicherheit leisten können. In Gebäuden liegt ein enormes, noch unverwirklichtes Einsparpotenzial. Mit der Neufassung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden wird dieses Potenzial aktiviert und es werden Impulse für nachhaltige Investitionen und Arbeitsplätze, häufig in KMU, in ganz Europa gegeben. Es wird geschätzt, dass die neugefasste Richtlinie im Jahr 2020 Energieeinsparungen von 60 bis 80 Mio. t Rohöleinheiten bewirkt, was einer Verringerung des EU-Energieverbrauchs um 5 bis 6 % entspricht. Mehr dazu hier.
Nach Abschluss der diesjährigen Projektauswahl hat die EK am 13.11.2008 zwölf Bürgerbeteiligungsprojekte mit den „Goldenen Sternen der aktiven europäischen Bürgerschaft" aus. Sie bildet außerdem den Auftakt für das Forum „Europe for Citizens 2008", das Gelegenheit zur Diskussion über das Thema Bürgerbeteiligung und ihre Bedeutung für Europa bietet. Die Goldenen Sterne sind eine offizielle Anerkennung für Projekte, die vom Programm Europa für Bürgerinnen und Bürger unterstützt wurden. Mehr dazu hier.
Die EK hat am 13.11.2008 einen Vorschlag zur Änderung der Zinsbesteuerungsrichtlinie angenommen, um Schlupflöcher zu schließen und Steuerflucht zu verhindern. Mit dieser Richtlinie wird seit 2005 sichergestellt, dass die Zahlstellen Zinszahlungen, welche sie von Steuerpflichtigen erhalten haben, die in anderen Mitgliedstaaten ansässig sind, entweder melden oder auf die vereinnahmten Zinserträge die Quellensteuer erheben. Durch den Kommissionsvorschlag soll die Richtlinie dadurch verbessert werden, dass die Besteuerung von Zinszahlungen, die durch zwischengeschaltete, steuerbefreite Strukturen geleitet werden, besser gewährleistet wird. Mehr dazu hier.