Fach-Information: Wie betrifft der Lissabon-Vertrag die Steiermark?

Auswirkungen des Vertrages von Lissabon auf Landesverwaltung und Landesgesetzgebung

Zum Download: Die Auswirkungen des Lissabon-Vertrages auf Landesgesetzgebung und Landesverwaltung
Zum Download: Die Auswirkungen des Lissabon-Vertrages auf Landesgesetzgebung und Landesverwaltung

Der "Vertrag von Lissabon" tritt - nach der vollständigen Ratifikation - am 1. Dezember 2009 in Kraft. Dadurch ändern sich zahlreiche Bestimmungen der Rechtsgrundlagen der Europäischen Union. Dies betrifft einige markante Neuerungen und zahlreiche Änderungen in Details.

Das Referat Europarecht und Europapolitik der Fachabteilung Europa und Außenbeziehungen im Amt der Steiermärkischen Landesregierung hat dazu - auch im Rahmen des "europe direct"-Informationsnetzwerkes Steiermark - eine  komprimierte Übersicht über jene Änderungen zusammengestellt, die für die Landesverwaltung bzw. Landesgesetzgebung von konkreter Relevanz sind.

Dazu zählen sowohl institutionelle Themen wie etwa eine Beschleunigung von Vertragsverletzungsverfahren bzw. Bußgeldverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof, als auch Änderungen in für das Land Steiermark relevanten Politikbereichen. So kommen neue Politikbereiche auf europäischer Ebene hinzu (etwa Sport, Verwaltungszusammenarbeit). In bestehenden Politikbereichen ändern sich Verfahren und Zuständigkeiten (etwa Soziales, Kohäsionspolitik).

 

Dazu wird in dieser Information

  • eine Kurzübersicht in tabellarischer Form - gegliedert nach institutionellen Änderungen und Politikbereichen - alphabetisch gegliedert angeboten und
  • diese Neuerungen sowie weitere Änderungen von allgemeiner Bedeutung ausführlicher durch eine Gegenüberstellung mit dem bis 30. November 2009 gültigen Recht dargestellt.

 

Aufgrund der Vielzahl von Änderungen von Regelungen kann diese Übersicht nur als erste Orientierung dienen. Der vollständige Wortlaut des Vertrags von Lissabon (ABl. C 306 vom 17.12.2007)  ist abrufbar unter

Weitere Informationen zum "Vertrag auf einen Blick" stellt die Europäische Union bereit unter

Für Rückfragen oder weiterführende Informationen betreffend die Steiermark steht die Fachabteilung Europa und Außenbeziehungen, Referat Europarecht und Europapolitik - natürlich jederzeit gerne zur Verfügung.


Mag. Ludwig Rader, Leiter der Fachabteilung
Mag. Stefan Börger, LLM, Leiter des Referates Europarecht und Europapolitik

War diese Information für Sie nützlich?

Danke für Ihre Bewertung. Jeder Beitrag kann nur einmal bewertet werden.

Die durchschnittliche Bewertung dieses Beitrages liegt bei ( Bewertungen).