Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) 2014–2020

Der Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) bildet die Grundlage für die Förderung der ländlichen Räume durch die EU. Er ergänzt die Instrumente der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP), die Kohäsionspolitik (ESF, EFRE, KF) und der gemeinsamen Fischereipolitik (EMFF).

Prioritäten der EU für die Entwicklung des ländlichen Raums

  • die Förderung von Wissenstransfer und Innovation in der Land- und Forstwirtschaft
  • Verbesserung der Lebensfähigkeit der landwirtschaftlichen Betriebe und der Wettbewerbsfähigkeit und Förderung innovativer landwirtschaftlicher Techniken und der nachhaltigen Waldbewirtschaftung
  • Förderung einer Organisation der Nahrungsmittelkette, einschließlich der Verarbeitung und Vermarktung von Agrarerzeugnissen, des Tierschutzes und des Risikomanagements
  • Wiederherstellung, Erhaltung und Verbesserung der mit der Land- und Forstwirtschaft verbundenen Ökosysteme
  • Förderung der Ressourceneffizienz und Unterstützung des Agrar-, Nahrungsmittel- und Forstsektors beim Übergang zu einer kohlenstoffarmen und klimaresistenten Wirtschaft
  • Förderung der sozialen Inklusion, der Armutsbekämpfung und der wirtschaftlichen Entwicklung in ländlichen Gebieten

Mitfinanziert werden folgende Aktionen

  • Beratungs-, Betriebsführungs- und Vertretungsdienste
  • Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
  • Investitionen in materielle Vermögenswerte
  • Wiederaufbau von durch Naturkatastrophen und andere Katastrophen geschädigtem landwirtschaftlichem Produktionspotenzial sowie Einführung vorbeugender Maßnahmen
  • Entwicklung landwirtschaftlicher Betriebe und anderer Unternehmen, durch Existenzgründungsbeihilfen und Investitionen in die Schaffung und Entwicklung nichtlandwirtschaftlicher Tätigkeiten
  • Basisdienstleistungen und Dorferneuerung in ländlichen Gebieten
  • Investitionen in die Entwicklung von Waldgebieten und Verbesserung der Lebensfähigkeit von Wäldern
  • Aufforstung und Anlage von Wäldern
  • Einrichtung von Agrarforstsystemen
  • Vorbeugung von Schäden und Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands von Wäldern nach Waldbränden, Naturkatastrophen und anderen Katastrophen
  • Investitionen zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit und des ökologischen Werts der Waldökosysteme
  • Investitionen in Techniken der Forstwirtschaft sowie in die Verarbeitung, Mobilisierung und Vermarktung forstwirtschaftlicher Erzeugnisse
  • Gründung von Erzeugergemeinschaften und -organisationen
  • Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen
  • Ökologischer bzw. biologischer Landbau
  • Zahlungen im Rahmen von Natura 2000 und der Wasserrahmenrichtlinie
  • Zahlungen für aus naturbedingten oder anderen spezifischen Gründen benachteiligte Gebiete
  • Waldumwelt- und -klimadienstleistungen und Erhaltung der Wälder
  • Zusammenarbeit von Akteuren des Agrar- oder Forstsektors untereinander und mit anderen
  • Risikomanagement durch Ernte-, Tier- und Pflanzenversicherungen, Fonds auf Gegenseitigkeit oder Instrumente zur Einkommensstabilisierung

Einen weiteren Förderschwerpunkt bilden Maßnahmen zur lokalen Entwicklung, die von lokalen Aktionsgruppen initiiert und durchgeführt werden (LEADER-Maßnahmen).

Antragsberechtigte

Die Antragsberechtigung richtet sich nach den nationalen und regionalen Programmen.
Die Mitgliedstaaten benennen die Verwaltungs-, Bescheinigungs- und Prüfbehörden, die für die Durchführung der Entwicklungsprogramme verantwortlich sind

Höhe der Förderung

Der Fonds trägt zur Kofinanzierung nationaler und regionaler Programme bei.
Für die Beteiligung des Fonds gelten grundsätzlich folgende Obergrenzen:
- 53% der zuschussfähigen Ausgaben in stärker entwickelten Regionen,
- 63% bzw. 75% der zuschussfähigen Ausgaben in Übergangsregionen und
- 85% der zuschussfähigen Ausgaben in weniger entwickelten Regionen.
Der Mindestsatz der ELER-Beteiligung beträgt 20%.

Erst nach Programmgenehmigung und Abschluss der technisch-administrativen Vorbereitungen wird der neue Fonds vollständig in Kraft treten.

Kontakte

 

Web:   

 Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums


Land Steiermark
 

Abteilung 7

Landes- und Gemeindeentwicklung

Trauttmansdorffgasse 2
8010 Graz
Tel.: +43 (316) 877-3644

E-Mail: abteilung7@stmk.gv.at 

Internet:  Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums

 

Abteilung 13

Umwelt und Raumordnung

Stempfergasse 7, 8010 Graz
Tel.:: +43 (0316) 877 - 2536
E-Mail: abteilung13@stmk.gv.at


Bund: 

Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Stubenring 1
1010 Wien
Tel.: (+43 1) 711 00-0

E-Mail: service@bmlfuw.gv.at

Internet:  Ländliche Entwicklung

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