Europäischer Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) (2014–2020)
Der Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) unterstützt Arbeitnehmer und Selbständige, die aufgrund tiefgreifender Strukturveränderungen in der Weltwirtschaft oder infolge von globalen Finanz- und Wirtschaftskrisen arbeitslos geworden sind bzw. ihre Erwerbstätigkeit aufgeben mussten.
Der EGF bietet individuelle Unterstützung für ArbeitnehmerInnen, die im Zuge der Globalisierung der Weltwirtschaft oder infolge von globalen Finanz- und Wirtschaftskrisen ihren Arbeitsplatz verloren haben. EU-Mitgliedstaaten haben die Möglichkeit, finanzielle Unterstützung aus dem EGF zu beantragen.
Wann kann eine Förderung erfolgen?
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Wenn es in einem Unternehmen in einem Mitgliedstaat in einem Zeitraum von vier Monaten in mindestens 500 Fällen zur Entlassung von Arbeitskräften oder zur Aufgabe der Erwerbstätigkeit von Selbständigen kommt (einschließlich Zulieferer oder nachgeschaltete Hersteller)
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Wenn es innerhalb eines Zeitraums von neun Monaten, insbesondere in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), die in derselben Branche tätig sind, in einer oder in zwei aneinandergrenzenden Regionen in mindestens 500 Fällen zur Entlassung von Arbeitskräften oder zur Aufgabe der Erwerbstätigkeit von Selbständigen kommt, sofern mehr als 500 Arbeitskräfte oder Selbständige in zwei der Regionen betroffen sind
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Wenn auf kleinen Arbeitsmärkten oder unter außergewöhnlichen Umständen eine geringere Zahl von Entlassungen schwerwiegende Auswirkungen für die Beschäftigung und auf die lokale, regionale oder nationale Wirtschaft haben
Was wird mitfinanziert?
Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik, mit denen arbeitslose Arbeitnehmer und Selbständige wieder in den Arbeitsmarkt eingegliedert werden können. Hierzu gehören die Unterstützung bei der Arbeitssuche, personalisierte Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen, Förderung von Existenzgründungen, Hilfen zum Lebensunterhalt, Mobilitätsbeihilfen sowie besondere Anreize für benachteiligte, ältere und junge Arbeitslose.
In Gebieten mit hoher Jugendarbeitslosigkeit können auch Jugendliche durch den EGF gefördert werden.
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind die Mitgliedstaaten, in denen einzelne Regionen oder Unternehmen besonders schwer vom globalisierungsbedingten Strukturwandel sowie der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise betroffen sind.
Zielgruppe der Förderung sind die von Arbeitslosigkeit betroffenen Arbeitnehmer und Selbständigen.
Antragsverfahren
Anträge sind innerhalb von 12 Wochen nach Eintritt der Förderbedingungen von den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten bei der EU-Kommission einzureichen.
Kontakte
Web:
Soziales: Europäischer Fonds für die Anpassung an die Globalisierung |
Bund:
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
1010 Wien E-Mail: post@sozialministerium.at Internet: Soziales: Europäischer Fonds für die Anpassung an die Globalisierung |