EuropeAid - Instrument für Heranführungshilfe (IPA II) (2014-2020)
EuropeAid setzt die Außenhilfeinstrumente der Europäischen Kommission ein, mit dem Ziel Hilfe schnell und wirksam bereitzustellen.
Mit dem Instrument für Heranführungshilfe (IPA) unterstützt die EU Reformen in den „Erweiterungsländern" durch finanzielle und technische Hilfe. Das IPA fördert während des gesamten Beitrittsprozesses den Kapazitätsaufbau in diesen Bewerberländern.
Es werden folgende Bereiche gefördert:
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Reformen zur Vorbereitung auf den Beitritt zur EU und Aufbau entsprechender Institutionen
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sozioökonomische und regionale Entwicklung
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Beschäftigung, Sozialpolitik, Bildung, Förderung der Geschlechtergleichstellung und Entwicklung des Humankapitals
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Landwirtschaft und ländliche Entwicklung
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regionale und territoriale Zusammenarbeit
Stabilität, Sicherheit und Wohlstand wird damit in den Bewerberländern gefördert und die Heranführung an die EU wird unterstützt.
Antragsberechtigte
Heranführungshilfen können derzeit von folgenden Staaten in Anspruch genommen werden: Albanien, Bosnien und Herzegowina, Island, Kosovo, Montenegro, Serbien, Türkei und Ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien.
Art der Förderung
Die Hilfe kann zur Finanzierung von Investitionen, öffentlichen Aufträgen, Zuschüssen einschließlich Zinsvergütungen, Sonderdarlehen, Darlehensgarantien, Maßnahmen zur finanziellen Unterstützung, Haushaltszuschüssen und sonstigen Formen der Haushaltsstützung und eines Beitrags zum Eigenkapital internationaler Finanzinstitutionen oder regionaler Entwicklungsbanken verwendet werden.