Brexit und die Steiermark - Stand: 2.2.2020

Informationen über den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union

Das Vereinigte Königreich ist ab 1. Februar 2020 nicht mehr Mitglied der Europäischen Union. Entsprechend dem Austrittsvertrag gilt eine Übergangsperiode bis 31. Dezember 2020, in der Großbritannien zwar nicht mehr in den Organen, Agenturen, Einrichtungen und Ämtern der EU vertreten ist, aber das EU-Recht im Vereinigten Königreich weiterhin gelten wird.

Hier finden Sie  Informationen über den Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union zu folgenden Fragen:

=>  Text des Austrittsabkommens und der Politischen Erklärung im Amtsblatt der Europäischen Union.

=>  Text der Verhandlungsdokumente der Europäischen Union

Das Land Steiermark hat für steirische Unternehmen im Internationalisierungscenter Steiermark (ICS) eine eigene BREXIT-Hotline für steirische Unternehmen eingerichtet: 0316-601-400 (Mo.-Do. 8-17, Fr. 8-14),
E-Mail: office@ic-steiermark.at.

Für weitere Fragen stehen wir gerne zur Verfügung. Bitte senden Sie ein Mail an europedirect@stmk.gv.at!

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