Europäisches Jahr der Freiwilligen Tätigkeiten
für aktive Bürgerbeteiligung 2011

Das Europäische Jahr verfolgt vier Hauptziele:
1. Schaffung günstiger Rahmenbedingungen für Freiwilligentätigkeiten in der EU
um die Freiwilligentätigkeit als Instrument zur Förderung der Bürgerbeteiligung und des Engagements von Menschen für Menschen im EU-Kontext zu verankern und - falls dies angezeigt und erforderlich ist - um bestehende administrative und rechtliche Hindernisse für Freiwilligentätigkeit zu beseitigen.
2. Stärkung des Potenzials der Organisatoren von Freiwilligentätigkeiten zur Verbesserung der Qualität von Freiwilligentätigkeiten
um Freiwilligentätigkeiten zu erleichtern und Organisatoren bei der Durchführung neuer Arten von Freiwilligentätigkeiten zu unterstützen sowie Vernetzung, Mobilität, Zusammenarbeit und Ausschöpfung von Synergien innerhalb der Zivilgesellschaft und zwischen der Zivilgesellschaft und Akteuren aus anderen Bereichen im EU-Kontext zu fördern.
3. Anerkennung von Freiwilligentätigkeiten
um geeignete Anreize für Einzelpersonen, Unternehmen und Organisationen, die Freiwillige ausbilden und unterstützen zu fördern, und Freiwilligentätigkeiten wegen der dabei erworbenen Kenntnisse und Kompetenzen auf EU-Ebene und in den Mitgliedstaaten durch politische Entscheidungsträger, Organisationen der Zivilgesellschaft, öffentliche Einrichtungen, den formellen und informellen Bildungssektor sowie durch Arbeitgeber anzuerkennen.
4. Sensibilisierung für den Wert und die Bedeutung von Freiwilligentätigkeiten
um die breite Öffentlichkeit für die Bedeutung von Freiwilligentätigkeiten zu sensibilisieren, die Ausdruck der Bürgerbeteiligung sind und Fragen betreffen, die alle Mitgliedstaaten angehen, etwa die harmonische Entwicklung der Gesellschaft und den sozialen Zusammenhalt.
Die Kommission erwartet vom Europäischen Jahr der Freiwilligentätigkeit, dass mehr Menschen sich ehrenamtlich engagieren und dass das Bewusstsein für den Mehrwert dieses Engagement gesteigert wird. Weiterhin soll die Verbindung von Freiwilligentätigkeiten auf lokaler Ebene und ihrer Bedeutung in einem umfassenderen europäischen Kontext hervorgehoben werden.
Die Europäische Kommission wird für öffentlichkeitswirksame Maßnahmen zur Umsetzung der Ziele des Europäischen Jahres insgesamt 8 Mio. EUR bereit stellen. Die vorgeschlagenen Aktivitäten sollen sich auf Kommunikations- und Sensibilisierungsmaßnahmen wie Konferenzen, Seminare, Erfahrungsaustausch und Veröffentlichungen konzentrieren. Ähnliche Aktivitäten sind auch in den Mitgliedstaaten mithilfe nationaler Koordinationsstrukturen durchzuführen, so fand die Auftaktveranstaltung für Österreich, in der ein „Fahrplan" verabschiedet wurde, am 9. Juni im Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz statt. Ziel ist es, am 16. September das österreichische Nationale Aktionsprogramm an die Europäische Kommission zu übermitteln.