Zusammenarbeit mit den Vereinigten Staaten im Bereich der Energieversorgung
+ IT-Fitness-Initiative - Straßeninstandsetzung in Bosnien und Herzegowina - genetisch veränderte Rapssorten - österreichisches Einkommensteuerrecht
Am 27.3.2007 bestätigte Energiekommissar Andris Piebalgs bei einem Besuch in Washington die verstärkte Zusammenarbeit mit den Vereinigten Staaten im Bereich der Energieversorgung und der Energieversorgungssicherheit. Im Anschluss an die Erklärung vom vergangenen Jahr zum Ausbau der strategischen Zusammenarbeit im Energiebereich hat die Kommission in einer Vielfalt von Energiefragen eng mit der US-Regierung zusammengearbeitet. Im Mittelpunkt der Zusammenarbeit steht die Forschung, insbesondere auf dem Gebiet der Entwicklung von Biokraftstoffen und der Energieeffizienz. Mehr dazu hier.
Vladimír Špidla, Kommissar für Beschäftigung, Soziales und Chancengleichheit hielt am 27.3.2007 in Berlin aus Anlass der Eröffnungsveranstaltung der Deutschen IT-Fitness-Initiative im Zusammenhang mit dem Europäischen Bündnis eine Grundsatzrede unter dem Titel: "Skills for Employability". Er betonte den Stellenwert der neunen Technologien und dass dieser technologische Wandel sich nicht nur beschleunigt, sondern dass die Globalisierung immer neue Anforderungen an die Unternehmen und die Frauen und Männer, die darin arbeiten, stellt. Mehr dazu hier.
Im Anschluss an ein 2006 unterzeichnetes Darlehen über 40 Mio EUR für die Instandsetzung des Straßennetzes in der Serbischen Republik gab die Europäische Investitionsbank am 26.3.2007 bekannt, dass sie ein weiteres Darlehen über 50 Mio EUR für die Straßeninstandsetzung in Bosnien und Herzegowina zur Verfügung stellt. Ähnlich wie bei der vorangegangenen Operation wird das neue Darlehen für die Instandsetzung/Erneuerung der Fahrbahndecken, für die Erhöhung der Tragfähigkeit und zugehörige Arbeiten auf dem Fern- und Regionalstraßennetz der Föderation Bosnien-Herzegowina verwendet werden. Mehr dazu hier.
Die EK hat am 26.3.2007 das Inverkehrbringen der drei genetisch veränderten, gegenüber dem Herbizid Glufosinat-Ammonium toleranten Rapssorten Ms8, Rf3 und Ms8xRf3 genehmigt. Diese auf zehn Jahre befristete Entscheidung deckt die Einfuhr der Ölrapssamen, ihre Verarbeitung zu Tierfutter und ihre Verwendung für industrielle Zwecke ab. Die Genehmigung gilt weder für den Anbau in der EU noch für die Verwendung als Lebensmittel. Sie enthält Maßnahmen, die das Unternehmen, das die genetisch veränderten Rapssamen entwickelt hat, treffen muss, um bei unbeabsichtigter Freisetzung schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit oder die Umwelt zu verhindern. Verarbeitetes Öl aus diesen genetisch veränderten Ölrapssorten wurde in der EU bereits 1999 und 2000 zur Verwendung als Lebensmittel bzw. in Lebensmitteln zugelassen. Mehr dazu hier.
Hier finden Sie wichtige Antworten zu den GVO Bestimmungen in der EU.
Mit einer mit Gründen versehenen Stellungnahme hat die EK am 26.3.2007 Österreich förmlich aufgefordert, eine Bestimmung des österreichischen Einkommensteuerrechts, die mit den Grundsätzen der Freizügigkeit der Arbeitnehmer und der Niederlassungsfreiheit im Binnenmarkt unvereinbar ist, zu ändern. Nach österreichischem Recht können Gebietsansässige, die Einkommen aus dem Ausland beziehen, unter bestimmten Bedingungen nicht den vollen Steuerabzug bei ihren persönlichen Ausgaben geltend machen, wie es Gebietsansässigen mit inländischem Einkommen möglich ist. Geht nicht innerhalb von zwei Monaten eine zufrieden stellende Antwort Österreichs ein, kann die Kommission beschließen, den Europäischen Gerichtshof anzurufen. Mehr dazu hier.