Gemeinschaftsmaßnahmen im Bereich der Gesundheitsdienstleistungen
+ Vorschriften über die maximale Größe des Handgepäcks - Brennstoffkosten - G8-Konferenz zur Energieeffizienz - Flexicurity - Wertpapiere - Top-News aus der EK
Bei einer Konsultation der EK, deren Ergebnisse am 20.4.2007 vorgestellt worden sind, haben sich die Teilnehmer für Gemeinschaftsmaßnahmen im Bereich der Gesundheitsdienstleistungen ausgesprochen, die Rechtsetzungselemente mit praktischer Unterstützung für die Zusammenarbeit zwischen den europäischen Gesundheitssystemen verbinden sollten. Die Teilnehmer hielten eine bessere Information der Patienten für erforderlich, damit diese sich in Kenntnis der Sachlage für eine grenzübergreifende Gesundheitsversorgung entscheiden können. Ebenso notwendig sei eine Klärung, wie im Einzelnen zu verfahren ist. Es besteht ein breiter Konsens darüber, dass die Qualität und die Sicherheit der gesundheitlichen Versorgung von dem Land sicherzustellen sind, in dem die Versorgung stattfindet. Mehr dazu hier.
Die EK hat am 20.4.2007 beschlossen, die Umsetzung der Vorschriften über die maximale Größe des Handgepäcks zu verschieben, da für eine erneute Prüfung der sich daraus ergebenden Vor- und Nachteile vor allem im Hinblick auf die Luftsicherheit und den Komfort der Passagiere mehr Zeit benötigt wird. Gemäß der Regelung wurde die maximale Größe des Handgepäcks auf 56cm x 45cm x 25cm begrenzt. Damit hat die Kommission der allgemeinen Praxis vieler Luftfahrtgesellschaften Rechnung getragen, denn diese Maße wurden vor langer Zeit von der Branche als Sicherheitsstandard des Internationalen Luftverkehrsverbandes vereinbart. Ziel der Maßnahme war es, bei der Sicherheitsüberprüfung im Flughafen verbotene Artikel im Handgepäck leichter auffindbar zu machen. Mehr dazu hier.
Die EK hat am 20.4.2007 eine detaillierte Studie eines externen Beraters veröffentlicht, der zufolge die Brennstoffkosten seit 2003 zwar zum Anstieg der Strompreise in der EU beigetragen haben, die Großhandelspreise in dem Bereich jedoch bedeutend höher liegen, als dies auf einwandfrei funktionierenden wettbewerbsfähigen Märkten zu erwarten wäre. Am größten sind die Unterschiede, wenn lediglich einige wenige Erzeuger mit verfügbarer Kapazität benötigt werden, um die Nachfrage zu decken, insbesondere zu Spitzenverbrauchszeiten. Die Ergebnisse der Studie bestätigen weitgehend die Schlussfolgerungen des Abschlussberichts der Kommission über die Untersuchung des Energiesektors. Mehr dazu hier.
Am 20.4. 2007 begann die EU-G8-Konferenz zur Energieeffizienz in Berlin. Die EK wird Strategien und Ziele im Bereich der Energieeffizienz auf EU-Ebene ansprechen. Ziel der Zusammenkunft ist es, den Dialog über marktorientierte Lösungen für die Nachfrageseite zu fördern und den laufenden politischen Bemühungen zur Steigerung der Energieeffizienz zu unterstützen. Das Hauptaugenmerk wird Themen gelten, die von wesentlicher Bedeutung für die Energieversorgungssicherung, den Lebenskomfort, den Klimaschutz und die Entwicklung der Weltwirtschaft sind. Abschließend werden die Ergebnisse im Plenum zusammengetragen und Schlussfolgerungen für die internationale Zusammenarbeit erarbeitet. Mehr dazu hier.
Am 20.4.2007 sind mehr als 400 Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertreter, Vertreter nichtstaatlicher Organisationen und Regierungen mit der EK zusammengetroffen, um das Konzept der so genannten Flexicurity zu erörtern. Flexicurity ist eine Kombination aus aktiven arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen, flexiblen vertraglichen Regelungen, lebenslangem Lernen und modernen Systemen der sozialen Sicherheit. Sie kann dazu beitragen, die Herausforderungen der Globalisierung und der Bevölkerungsalterung zu bewältigen, indem sie die Arbeitnehmer und Arbeitgeber besser auf den Wandel vorbereitet. Die Ergebnisse Veranstaltung fließen in die Vorarbeiten der Kommission für eine Mitteilung über Flexicurity ein, die Ende Juni vorgelegt werden soll. Mehr dazu hier.
Die EK will im Rahmen einer Konsultation sondieren, wie die Privatplatzierung, bei der Wertpapiere privat an einen begrenzten Kreis ausgewählter Anleger verkauft werden können, in den EU-Mitgliedstaaten geregelt ist. Schon in ihrem Weißbuch zu Investmentfonds hatte die Kommission festgestellt, dass das Fehlen eines gemeinsamen Konzepts in diesem Bereich Transaktionen zwischen professionellen Finanzmarktteilnehmern, die für beide Seiten von Vorteil wären, behindern könnte. Mehr dazu hier.
Hier finden Sie eine Übersicht über die Top-News aus der EK vom 23.4. bis zum 20.5.2007.