EU-Tagesnews 16.07.2012

ESM-Gerichtsentscheid des deutschen Verfassungsgerichts erst im September

Das deutsche Verfassungsgericht verkündet sein Urteil zum Euro-Eilverfahren am 12. September. Das teilte das Gericht heute in Karlsruhe mit. Das Gericht nimmt sich damit wie erwartet mehr Zeit als in Eilverfahren eigentlich üblich. Es wird erwartet, dass die Richter dann bereits auch Stellung dazu nehmen, ob die eigentlichen Klagen gegen den Rettungsschirm ESM und den Fiskalpakt Aussicht auf Erfolg haben. Das Gesetz für den Rettungsschirm ESM hätte ursprünglich bereits am 1. Juli in Kraft treten sollen, wurde aber wegen mehrerer Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung verschoben.

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EU verschärft Ton im Streit mit Rumänien

Die EU sorgt sich um die Lage des rumänischen Rechtsstaats und droht weiterhin mit Stimmrechtsentzug. Ein Stimmrechtsentzug nach Artikel 7 des EU-Vertrags kommt allerdings nur infrage, wenn die anderen Mitgliedstaaten einstimmig feststellen, dass eine „schwerwiegende und anhaltende Verletzung der Grundwerte" vorliegt. Anschließend müsste noch das EU-Parlament und danach wiederum der Rat mit qualifizierter Mehrheit zustimmen. Schon der erste Schritt gilt jedoch als unwahrscheinlich. Wenn überhaupt dürfte Brüssel eher ein Vertragsverletzungsverfahren einleiten. Momentan sei der Machtkampf zwischen dem Regierungschef und Staatspräsidenten „noch weit entfernt" davon, gegen europäisches Recht zu verstoßen, hieß es am Freitag in Brüssel. Sehr wohl betroffen seien aber das rumänische Verfassungsrecht und die Funktionsweise nationaler Institutionen.

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Landwirtschaft: EuGH-Urteil zum Sortenschutz für Kartoffeln

Die Richtlinie über den Verkehr mit Gemüsesaatgut macht das Inverkehrbringen dieses Saatguts von der vorherigen Zulassung der entsprechenden Sorten in mindestens einem Mitgliedstaat abhängig. Außerdem wird eine Sorte nur dann zu den amtlichen Katalogen der Mitgliedstaaten zugelassen, wenn sie unterscheidbar, beständig und hinreichend homogen ist. Allerdings sieht eine andere Richtlinie bestimmte Ausnahmen von dieser Regelung der Zulassung zu den nationalen Katalogen vor, die „Erhaltungssorten" und „für den Anbau unter besonderen Bedingungen gezüchtete Sorten" betreffen. Diese „alten Sorten" können nämlich unter bestimmten Voraussetzungen auch dann angebaut und in den Verkehr gebracht werden, wenn sie die allgemeinen Anforderungen für die Zulassung zu den amtlichen Katalogen nicht erfüllen. Der Gerichtshof weist insbesondere darauf hin, dass die fraglichen Richtlinien die wirtschaftlichen Interessen von Wirtschaftsteilnehmern, die „alte Sorten" zum Verkauf anbieten, die die Voraussetzungen für die Zulassung zu den amtlichen Katalogen nicht erfüllen, berücksichtigen, indem sie das Inverkehrbringen dieser Sorten nicht ausschließen. Zwar sind geographische, mengenmäßige und die Verpackung betreffende Beschränkungen vorgesehen, doch fügen sich diese Beschränkungen in den Kontext der Erhaltung der pflanzengenetischen Ressourcen ein.

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Staatliche Beihilfen: Kommission startet Konsultation zu Reform der Beihilfeverfahren

Im Rahmen der Initiative zur Modernisierung der EU-Beihilfenpolitik bittet die Europäische Kommission um Stellungnahmen zur Anwendung der Verfahrensregeln in beihilferechtlichen Prüfungen. Die Kommission schlägt eine Präzisierung und Vereinfachung des derzeitigen in einer Verordnung des Rates festgelegten Systems vor. Dies betrifft insbesondere die Behandlung von Beschwerden und die Erhebung von Marktdaten. Ziel dieser Änderungen ist es, dass sich die Kommission auf Beihilfesachen konzentrieren kann, die besonders schwerwiegende Wettbewerbsverzerrungen im Binnenmarkt betreffen. Unter Berücksichtigung der eingegangenen Stellungnahmen wird die Kommission bis Dezember 2012 eine überarbeitete Verordnung vorschlagen, die dann an das Europäische Parlament und den EU-Ministerrat übermittelt wird. Stellungnahmen können bis zum 5. Oktober 2012 an folgende E-Mail-Adresse geschickt werden: Stateaidgreffe@ec.europa.eu.

Zu den laufenden  Konsultationen

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Straßenverkehrssicherheit: Strengere Vorschriften für Fahrzeugprüfungen sollen Leben retten

Fahrzeugprüfungen sind eine wesentliche Voraussetzung für die Sicherheit im Straßenverkehr. Jeden Tag sterben auf europäischen Straßen mehr als fünf Menschen bei Unfällen, die durch technisches Versagen verursacht wurden. Daher hat die Europäische Kommission heute neue Regeln verabschiedet, um das Kontrollsystem zu verschärfen und seinen Umfang zu erweitern. Technische Mängel tragen in erheblichem Ausmaß zu Unfällen bei: Sie sind für 6 % aller Autounfälle verantwortlich, das heißt für 2.000 Tote und noch viel mehr Verletzte jedes Jahr. 8 % aller Motorradunfälle werden durch technische Mängel verursacht. Durch die neuen Vorschläge sollen jedes Jahr über 1.200 Menschenlaben gerettet und über 36.000 Unfälle, die durch technische Mängel verursacht wurden, verhindert werden. In allen Fällen sind in den Vorschlägen einheitliche EU-weite Mindestnormen für Fahrzeugprüfungen vorgesehen, die die Mitgliedstaaten, wenn sie dies für angemessen halten, noch verschärfen können.

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Juni 2012: Jährliche Inflationsrate im Euroraum unverändert bei 2,4% In der EU auf 2,6% gestiegen

Die jährliche Inflationsrate im Euroraum lag im Juni 2012 bei 2,4%, unverändert verglichen mit Mai. Ein Jahr zuvor hatte sie 2,7% betragen. Die monatliche Inflationsrate betrug -0,1% im Juni 2012. Die jährliche Inflationsrate der EU lag im Juni 2012 bei 2,6%, gegenüber 2,5% im Mai. Ein Jahr zuvor hatte sie 3,1% betragen. Die monatliche Inflationsrate betrug 0,0% im Juni 2012.  Im Juni 2012 wurden die niedrigsten jährlichen Raten in Schweden (0,9%), Griechenland (1,0%) und Bulgarien (1,6%) gemessen und die höchsten in Ungarn (5,6%) sowie Estland und Malta (je 4,4%). Im Vergleich zu Mai 2012 ging die jährliche Inflationsrate in acht Mitgliedstaaten zurück, blieb in acht unverändert und stieg in zehn an.

=>  rapid

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