EU-Tagesnews 13.12.2013

EU-Unterstützung für Arbeitslose wird bis 2020 fortgesetzt

Der "Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung" für Arbeitslose wird auch zwischen 2014 und 2020 weiterlaufen und soll künftig auch Selbstständigen und Arbeitnehmern mit unbefristeten Arbeitsverträgen zugutekommen, entschied das Parlament am Mittwoch (11.12.). Das Programm tritt am 1. Januar 2014 in Kraft. Auf Nachdruck des Parlaments wurde der Umfang des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) noch einmal erweitert. Auf diesem Weg sollen Menschen unterstützt werden, die ihre Arbeit durch die Wirtschaftskrise verloren haben (diese Maßnahme galt bereits von 2009 bis 2011). Das Hauptziel des Fonds ist jedoch die Abfederung von negativen Auswirkungen der Globalisierung. Die Interventionskriterien des EGF umfassen einen Grenzwert von mindestens 500 Entlassungen.

=>   europarl

Programmleitfaden für Erasmus+ veröffentlicht; für 2014 stehen 1,8 Mrd. EUR zur Verfügung

Organisationen, die 2014 eine Finanzierung aus dem Programm Erasmus+ - dem neuen EU-Programm für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport - beantragen möchten, können ihre Finanzhilfeanträge bereits vorbereiten. Der neue Programmleitfaden für Erasmus+ mit detaillierten Angaben zur Antragstellung kann nun aufgerufen werden. Das Programm steht Organisationen in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport offen. Ab Ende Jänner können Anträge online eingereicht werden. Einzelpersonen können nicht direkt um eine Finanzhilfe ansuchen, sondern müssen sich an ihre Universität, Hochschule oder Organisation wenden, die dann den Antrag stellt.

=>  ek

Grundlegende Kontodienste für alle

Jeder, der seinen rechtmäßigen Wohnsitz in der EU hat, soll Anspruch auf Zugang zu grundlegenden Kontodiensten haben, heißt es in einem EU-Gesetzesentwurf, dem das Parlament am Donnerstag (12.12.) zugestimmt hat. Zudem sollen die Gebühren und Regeln solcher Konten transparent und vergleichbar gestaltet werden und der Wechsel zu einem anderen Geldinstitut, das bessere Konditionen anbietet, möglich sein. Die endgültige Fassung des Textes muss in Verhandlungen mit den EU-Mitgliedstaaten vereinbart werden. Das Parlament bestand darauf, dass alle Zahlungsdienstleister Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen anbieten müssen. Wenige Ausnahmen sollen durch die EU-Mitgliedstaaten objektiv und mit Einschränkungen festgelegt werden dürfen. Die Zahlungskonten sollen jedem offenstehen, der legal in der EU ansässig ist, und der eine echte Verbindung zum Mitgliedstaat des Zahlungsdienstleisters hat. Dieser darf die Eröffnung eines solchen Kontos nicht verweigern.

=>  europarl

Kommission zieht von den Mitgliedstaaten GAP-Gelder in Höhe von 335 Mio. EUR wieder ein

Die Europäische Kommission hat im Rahmen des Rechnungsabschlussverfahrens EU-Agrargelder in Höhe von insgesamt 335 Mio. EUR zurückgefordert, die von den Mitgliedstaaten nicht ordnungsgemäß verwendet wurden. Da jedoch ein Teil dieser Beträge von den Mitgliedstaaten bereits wiedereingezogen wurde, belaufen sich die finanziellen Auswirkungen des gestrigen (12.12.) Beschlusses auf rund 304 Mio. EUR. Diese Gelder fließen in den EU-Haushalt zurück, weil die EU-Vorschriften nicht eingehalten wurden oder die Kontrollverfahren für die Agrarausgaben Mängel aufwiesen. Die Mitgliedstaaten sind zuständig für die Auszahlung und Prüfung der Ausgaben im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP), während sich die Kommission vergewissern muss, dass die Mitgliedstaaten die Mittel vorschriftsmäßig verwendet haben.

=>  ek

Gemeinsame Nutzung von Daten, um Steuerflucht zu bekämpfen

Pläne der EU-Kommission, die EU-Länder bis 2017 zu verpflichten, Daten über Einkommen aus Erwerbstätigkeit, Aufsichtsratsvergütungen, Lebensversicherungen, Renten und Immobilien zu sammeln und automatisch auszutauschen, wurden am Mittwoch (11.12.) von den Abgeordneten des Europäischen Parlaments genehmigt. Die aktuellen Regeln bieten Schlupflöcher, da sie die Länder nicht zur Sammlung dieser Daten verpflichten. Ab 2017 verpflichten die neuen Regeln auch Informationen über andere Einkünfte, unter anderem von Dividenden, Kapitalerträgen und Kontoguthaben zu sammeln und automatisch auszutauschen.

=>  europarl

Das Gericht erklärt die Beschlüsse der Kommission über die Zulassung des Inverkehrbringens der genetisch veränderten Kartoffelsorte Amflora für nichtig

Genetisch veränderte Organismen (GVO) dürfen im Gebiet der EU nur dann in die Umwelt freigesetzt oder in den Verkehr gebracht werden, wenn für sie eine Zulassung erteilt worden ist. Die BASF Plant Science GmbH betrieb unmittelbar bei den Unionsbehörden ein Verfahren auf Zulassung der Erzeugung von Futtermitteln aus Kartoffeln der Sorte "Amflora". Ihr Antrag umfasste auch den Fall des zufälligen Vorhandenseins von Spuren von GVO in Lebensmitteln oder Futtermitteln. Im Juni 2009 bestätigte die EFSA, dass die Kartoffelsorte Amflora weder eine Gefahr für die Gesundheit des Menschen noch für die Umwelt darstelle. Aufgrund dieser Stellungnahme befasste die Kommission die zuständigen Ausschüsse zur Genehmigung nicht mit weiteren Entscheidungsentwürfen für Zulassungen, sondern erteilte die beiden beantragten Zulassungen. Ungarn war jedoch der Auffassung, dass von der Kartoffelsorte Amflora eine Gefahr für die Gesundheit von Mensch und Tier und für die Umwelt ausgehe, weshalb dieser Mitgliedstaat gegen die Zulassungsbeschlüsse der Kommission eine Nichtigkeitsklage erhoben hat. Frankreich, Luxemburg, Österreich und Polen sind dem Rechtsstreit als Streithelfer beigetreten. Das Gericht stellte dazu fest, dass die Kommission, indem sie beschloss, von der EFSA eine konsolidierte Stellungnahme einzuholen, und den angefochtenen Beschlüssen insbes. diese Stellungnahme zugrunde legte, ohne den zuständigen Ausschüssen Gelegenheit zu geben Stellung zu nehmen. In diesem Zusammenhang geht das Gericht davon aus, dass das Ergebnis des Verfahrens oder der Inhalt der angefochtenen Beschlüsse wesentlich anders hätte ausfallen können, wenn die Kommission diese Vorschriften beachtet hätte.

=>  curia

Eine statistische Bewertung des Fortschritts bei der nachhaltigen Entwicklung

Die EU-Strategie für nachhaltige Entwicklung verknüpft die vielen Bereiche der Wirtschafts-, Sozial- und Umweltpolitik mit einem übergeordneten Ziel - der ständigen Verbesserung der Lebensqualität und des Wohlbefindens von gegenwärtigen und zukünftigen Generationen. Mit dem Fortschrittsbericht wird ebenfalls ein Video veröffentlicht, in welchem nachhaltige Entwicklung sowie die Weiterentwicklung einiger Indikatoren in vereinfachter und verständlicher Weise dargestellt wird. Die Indikatoren der nachhaltigen Entwicklung sind in zehn verschiedene Themenbereiche eingeteilt: sozio-ökonomische Entwicklung, nachhaltige Konsums- und Produktionsstrukturen, soziale Eingliederung, demografische Veränderungen, öffentliche Gesundheit, Klimawandel und Energie, nachhaltiger Verkehr, natürliche Ressourcen, globale Partnerschaft und gute Staatsführung. Es wurden zwölf Leitindikatoren ausgewählt, die ein Gesamtbild darüber bieten, ob die EU in Bezug auf nachhaltige Entwicklung Fortschritte gemacht hat.

=>  eurostat

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