Die EU-Opferschutzrichtlinie und ihre Umsetzung in Österreich
Pressekonferenz und Präsentation
Bürgergasse 2
8010 Graz
Die EU-Richtlinie über die Rechte von Opfern von Straftaten („Opferschutzrichtlinie") musste bis 16. November 2015 in den Mitgliedstaaten vollständig umgesetzt werden. Wie Behörden mit Opfern häuslicher Gewalt, minderjährigen oder behinderten Opfern sowie Opfern von sexueller Gewalt oder Menschenhandel umgehen, wurde im Rahmen eines von der EU finanzierten Forschungsprojektes in Österreich und 11 weiteren EU-Mitgliedsstaaten erhoben. Aus den Ergebnissen leiten die ForscherInnen entsprechende Empfehlungen für die Praxis ab.
Die Forschungsergebnisse bestätigen das hohe Niveau des Opferschutzes in Österreich im internationalen Vergleich. Sie zeigen aber auch, dass das hohe Schutzniveau ohne Einschränkungen in erster Linie für inländische Frauen greift, die von häuslicher Gewalt betroffen sind. Sobald es Sprach- oder Kommunikationsbarrieren gibt, funktioniert das Schutzsystem nicht mehr so, wie es sollte. Männliche Gewaltopfer fallen durch das „Schutzgitter", weil es für sie kaum adäquate Schutzeinrichtungen gibt. Dasselbe gilt für Opfer von ideologisch motivierter Kriminalität, so genannter Hasskriminalität. Kinder als Zeugen von Gewaltverbrechen sind nicht vom Opferschutz umfasst, weil sie den Opferbegriff der Opferschutzrichtlinie nicht erfüllen.
Im Rahmen einer Pressekonferenz präsentiert das ETC Graz gemeinsam mit der Präsidentin des Landesgerichtes für Strafsachen Graz, Mag. Caroline List, sowie mit der Richterin am Landesgericht für Strafsachen Graz, Mag. Elisabeth Juschitz die Forschungsergebnisse des Projektes und die daraus folgenden Empfehlungen für den Opferschutz in Österreich.
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