Europäische Bürgerinitiative
Seit 1. April 2012 besteht die Möglichkeit, Europäische Bürgerinitiativen (EBI) durchzuführen. Damit können mindestens eine Million Unionsbürgerinnen und Unionsbürger aus zumindest sieben EU-Staaten die Einführung neuer Rechtvorschriften vorschlagen.