30.04.2011
Hotline zur Arbeitsmarktöffnung
Graz (28.04.2011).- Am 1. Mai 2011 fallen die Arbeitsbeschränkungen für Staatsangehörige der acht neuen EU-Mitgliedstaaten. Für die EU-Bürger und -Bürgerinnen aus Slowenien, Ungarn, Tschechien, Slowakei, Polen, Estland, Lettland und Litauen gilt dann die volle "Arbeitnehmerfreizügigkeit", also das Recht in ganz Europa zu arbeiten.